Vergessenes umsatzloses Konto - muß ich die angefallenen Kontoführungskosten bezahlen?
habe letztes Jahr ein Konto in einer anderen Stadt eröffnet, weil ich dort für 6 Monate zum Studium war. Damals reichte ich einen Immatrikulationsbescheinigung ein und das Konto wurde kostenfrei geführt. Ich habe leider vergessen weitere Studentenbescheinigungen nachzureichen und bin ja nun wieder zu Hause, das Konto war also nun lange Zeit unbenutzt. Nun habe ich Kontoauszüge bekommen. Das KOnto wurde obwohl keine Umsätze drüber liefen, weitergeführt. Die Kontogebühren, mit denen ich nun im Minus bin, betragen schon knapp 30,-€. Hätte die Bank das Konto nicht einfach auflösen können, wenn es schon umsatzlos ist. Nachträglich wollen sie meine Studentenbescheinigungen nicht mehr annehmen. Muß ich die Gebühren wirklich bezahlen?
2 Antworten
Natürlich ungut gelaufen. Aber Du hättest schon dran denken müssen, regelmmässig die Immatrikulationsbescheinigungen einzureichen. Außerdem wußte die Bank ja nicht, daß Du verzogen bist weil Du es ihnen nicht mitgeteilt hast. Vermutlich haben Sie Dich also auch nicht gleich postialisch erreicht und mußten für die Ermittlung Deiner neuen Adresse auch etwas bezahlen. Ich denke, Du wirst nicht drum rum kommen, das Konto auszugleich und dann möglichst schnell aufzulösen, um weitere Kosten zu sparen.
Ja leider.Auch wenn keinerlei bewegungen auf dem Konto sind,fallen Gebühren an. Auch wenn es leergeld ist,würde ich die 30,00 € bezahlen und das Konto auflößen, bevor noch mehr daraus wird.