Zusammenveranlagung bei getrennten Wohnsitzen?
Kann das Finanzamt eine Zusammenveranlagung der Ehepartner verweigern, wenn beide Ehepartner im selben Ort an einem jeweils anderen Wohnsitz gemeldet sind, die Eheleute jedoch gemeinsam in einer Wohnung wohnen und dort zusammen leben?
2 Antworten
Steuerrecht ist nicht Melderecht.
Also, wenn es eine gemeinsame Ehewohnung gibt, ist der Fall durch.
Trotzdem ist die Frage, warum eine zweite Wohnung im gleichen Ort unterhalten wird, nicht ganz unberechtigt. Es muss dafür ja einen Grund geben.
Nein.
Das Ehepaar hat am 20.12.2018 geheiratet, das Finanzamt bittet zum EK-Bescheid für 2018 um Stellungnahme, da das Ehepaar lt. momentaner Meldeauskunft (zur Zeit noch) nicht zusammen lebt. Muss sich das Ehepaar nun ernsthaft für 11 Tage im Jahr 2018 rechtfertigen? Wenn ja, wie argumentiert es am Besten?
Dieser Artikel sollte für Euch von Interesse sein und entsprechende Argumente liefern. https://www.n-tv.de/ratgeber/Getrennt-wohnen-vereint-Steuern-sparen-article19747055.html
Wenn ja, wie argumentiert es am Besten?
EStR 26 Nummer 1 Satz 1:
Bei der Frage, ob Ehegatten als dauernd getrennt lebend anzusehen sind, wird einer auf Dauer herbeigeführten räumlichen Trennung regelmäßig eine besondere Bedeutung zukommen.
Auf Dauer (herbeigeführt) ist die Trennung sicherlich nicht, wenn man zunächst noch getrennte Wohnungen hat, was der Lebenswirklichkeit durchaus entsprechen sollte. Ich sehe hier nicht, wieso ein frisch verheiratetes Paar ein dauerndes Getrenntleben anstreben sollte - dann hätten sie ja wohl kaum geheiratet.
Ich liefer Dir einen: Unser Wohnsitz wird im nächsten Jahr saniert. Zwischen Malern und Verputzern ist schlecht leben. Wir halten uns deshalb lieber bis dahin in der Wohnung meiner Frau auf.