Hauptberuf und Kleinunternehmer - Riester Grundlage?
Hallo zusammen,
ich bin rentenversicherungspflichtig im Nebengewerbe (nur ein Auftraggeber) und logischerweise als Arbeitnehmer. Gebe ich in der Steuererklärung unter den Berechnungsgrundlagen für die Riester beispielsweise unter "Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2019" nun mein Bruttoarbeitslohn aus dem Hauptberuf und die Berechnungsgrundlage von meinem Nebengewerbe an? Also wenn ich für 10 Tausend Euro 1860 Euro fürs Nebengewrbe zahlen würde auch wenns dann 11 Gewinn waren, dann gebe ich 10 Tausend noch zusätzlich zum Hauptberuf an?
Danke!
3 Antworten
Hast du z.Zt. noch eine Befreiung von der RV-Pflicht für deine Selbständigkeit oder zahlst du dafür Beiträge bzw. hast diese im fraglichen Zeitraum gezahlt?
Das Einkommen, auf das du Rentenversicherung zahlst ist das für Riester relevante.
Du hast eine rentenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und eine rentenversicherungspflichtige Nebenbeschäftigung?
Du schreibst von Nebengewerbe und Gewinn und das passt nicht zu Riester.
Ist die Nebenbeschäftigung dagegen rentenversicherungspflichtig, wird nach der Summe der Rentenversicherungspflichtigen Einkünfte gefragt.
Auskunft geben dir deine Dezember-Lohnabrechnungen.
Als Selbständiger mit nur einem Auftraggeber bin ich rentenversicherungspflichtig, aber dennoch selbständig und erziele damit einen Gewinn aus diesem Nebengewerbe. Das ist durchaus korrekt wie ich das geschildert habe. Lohnabrechnungen bringen mir als Selbständiger nicht viel, da ich diese nicht habe und mein rentenversicherungspflichtes Einkommen aus meinem Nebengewerbe ist ja der Gewinn nicht die Überweisungen des Auftraggebers. Deshalb bringen mir da ja auch diese nichts. Ich zahle ja auch meine 18.6% nie auf das korrekte Einkommen, sondern das hochgerechnete der Rentenversicherung