Zeitpunkt Besteuerung Spekulationsgewinn aus Immobilienverkauf?
Wie ist das - wenn man eine Immobilie zum Jahresende verkauft und beim Verkauf Gewinn macht - für welches Jahr wird der Gewinn angerechnet bzw. wann ist der Besteuerungszeitpunkt?
Notarvertrag: 01.11.2016 Zahlungseingang Kaufpreis: 30.12.2016 Übergang Rechte/Pflichten: 01.01.2017 Eintragung Grundbuch 01.03.2017
a) Wie würde es in obigem Fall aussehen - würde ein Gewinn von angenommen 100.000€ auf das Einkommen von 2016 oder von 2017 zugerechnet werden? b) Wie wäre es, wenn der Käufer einen Teilbetrag bis Ende 2016 und sagen wir mal 20% Anfang 2017 überweist? c) Wie wäre es, wenn der gesamte Betrag 2017 überweisen wird?
Vielen Dank im voraus!
1 Antwort
a) Der Veräußerungsgewinn wird in 2016 versteuert.
b) Der Veräußerungsgewinn wird in 2016 versteuert.
c) Der Veräußerungsgewinn wird in 2016 versteuert.
§ 23 (3) Satz 1 EStG enthält eine eigene Gewinnermittlungsvorschrift, die weder was mit dem Zuflussprinzip noch was mit dem Verursachungsprinzip zu tun hat.
Leider habe ich schon zwei Steuerberater zu dem Thema gefragt. Und jeder sagt was anderes :/
Vielleicht hilft das weiter - ich gehe davon aus, dass diese Info Hand und Fuß hat:
Okay, da hat das FG die Gewinnermittlung ausgehebelt und es hat sich anscheinend durchgesetzt. Meine Aussage ist daher zu revidieren. Für die Versteuerung gilt das Zuflussprinzip.
Nur die Werbungskosten sind abweichend von § 11 Abs. 2 EStG im Zeitpunkt der Veräußerung abziehbar.
Hallo, hab ich richtig verstanden, dass auch wenn der Geldfluss in 2017 stattfindet, die Besteuerung im Jahr 2016 vorgenommen wird, wenn das Datum des Vertrages in 2016 liegt? Wo finde ich das zum Nachlesen - vielen Dank!
Die Nichtanwendung des Zahlungsmomentes (Zuflussprinzips) aus dieser Rechtsvorschrift zu "deduzieren" fällt mir allerdings auch sehr schwer.
Aber dafür brauchen wir eben die StB und Fachanwälte.