Frage zur BWA?
Hallo,
ich möchte einen Kredit beantragen und die Bank verlangt von mir für das Jahr 2017 eine BWA, da der Steuerbescheid für 2017 noch nicht vorliegt.
2016 lief eigentlich geschäftlich sehr gut und 2017 leider nicht so gut wie 2016. Aber 2018 läuft alles wieder gut, so dass ich die Raten problemlos zahlen kann.
Wäre das strafbar, wenn ich die BWA für 2017 etwas verschönere, damit den Kreditantrag genehmigt wird?
Und wenn ich die Raten immer pünktlich zahle, wird es für mich doch irgendwann vielleicht zum Problem werden? Wird die Bank meine Angaben nachträglich überprüfen?
Möchte mich im Voraus für eure Antworten bedanken.
Beste Grüße aus Hamburg,
G.M.
2 Antworten
@EnnoWarMal hat es in seinem Kommentar richtig geschrieben.
Ein Profi merkt "Schummeln" sofort. Dann fliegt der Antrag sofort in den Papierkorb.
Würde es nicht gemerkt, wäre es nur einfacher Kreditbetrug.
Daher, die richtigen Zahlen angeben, erklären, warum nun wegen des wieder verstärkten Geschäftsumfangs der Kredit nötig ist.
Davon abgesehen, BWAs die vom Unternehmer und nicht vom StB eingereicht werden, werden doppelt so kritisch gesehen.
Habe es erst kürzlich wieder gesehen, mit der Bemerkung "wir sehen, dass sie kompetent beraten werden" gab es 50.000,- blanco.
Du darfst natürlich auch Zahlen 2018 mitnehmen.
Zahlen "verschönern" ist nie eine gute Idee.
...zumal ein geübter BWA-Leser sowieso die Verschönerungen sofort sieht, als wären es rosa Elefanten. Und dann schrumpfen die Erfolgsaussichten wie der Rüssel in kaltem Wasser.
Geschickter dürfte es wohl sein, tatsächlich die 18er Zahlen mitzugeben und die 17er Flaute schlüssig zu begründen.