Schufa wegen nicht bezahlter Autoversicherung?
Hallo, Kann mir einer weiter helfen?Mein Vater hat mich gebeten eine Autoversicherung für ihn abzuschliessen mindestens für einen Jahr.Habe es auch gemacht im Februar 2016 .Gekündigt habe ich Ende September 2016 zum Februar 2017 alles in Ordnung.Habe aber Dezember 2016 die Zahlungserrinerung und den Beitragssatz für das nöchste Jahr bekommen.Habe angerufen mir wurde gesagt das keine Kündigung angekommen ist.Dann habe ich ausserordentlich gekündigt und ohne Erfolg.Sie meinten das Anfang Dezember 2016 er einen kleinen Unfall gebaut hätte beim Ausfahren .Habe deswegen mit dem Vater abgebrochen weil er weder den Betrag mir zahlen will noch sich weiter um die Sache kümmert.Meine Frage wäre wenn ich nicht bezahle wird mich die Versicherung kündigen?Und wenn ja muss ich die Versicherungsbeiträge trotzdem bezahlen wenn der Wagen zwangsstillgelegt wird von StVO. Polizei?Ich will am besten nichts bezahlen.Habe aber Angst das ich ein Schufa eintrag noch dafür bekomme.
2 Antworten
Ich hasse es wenn Menschen nicht in der Lage sind Absätze zu setzen.
- Du bist Versicherungsnehmer. Du bist dafür verantwortlich der Versicherung die Beiträge zu zahlen bis zu dem Tag an dem eine Kündigung wirksam wird.
- Wie du das mit deinem Vater arrangierst ist dein Bier, nicht das der Versicherung (Innenverhältnis).
- Wenn du kündigst, musst du nachweisen können, dass die Kündigung zugestellt wurde, wenn du das nicht kannst, weil du dir die 1,80 € für das Einschreiben gespart hast, dein Pech.
- Werden die Beiträge nicht bezahlt, wird der Wagen zwangsstillgelegt. Kosten trägt dann erstmal der Halter.
- Ein negativer Schufa-Eintrag bedingt deiner (konkludenten) Zustimmung oder der gerichtlichen Feststellung der Schuld. Vorgerichtliche Einträge unterliegen strengen Voraussetzungen (Fällig, Verzug, Unbestritten, Schufa-Klausel bei Vertragsschluss bestätigt, in der Mahnung daraud hingewiesen, etc.)
Da Du keine Kündigungsbestätigung in Deinen Händen hältst, musst Du Dich wohl darauf einstellen, die Beiträge bis zum Vertragsende zahlen zu müssen.
Zahlst Du nicht, weiß die Versicherung schon, wie sie an ihr Geld kommt. Diese Methode führt natürlich zu einer negativen Schufaeintragung.
Hoffentlich bist Du nicht auch Halter des Fahrzeugs, denn dann trägst Du auch die Kosten, die durch die Zwangsstilllegung entstehen.
Die Preise variieren je nachdem, in welcher Stadt die Zwangsabmeldung vom PKW vorgenommen werden soll.
Allgemein können bei einer KFZ-Zwangsstilllegung die Kosten bei bis zu 300 Euro liegen.
Ich rate Dir, die rűckständige Summe zu zahlen und Dur umgehend eine Bescheinigung űber die Zwangsabmeldung zu besorgen, damit die Versicherung auch erlischt.
Damit bist Du dann raus aus der Nummer.
Wie schicke ich denn ein Foto vom Schreiben?Geht das überhaupt?Danke
Danke für die Antwort Primus:)
Ich bin nicht Halter des Fahrzeuges nur die Versicherungsnehmerin.Heute habe ich einen Schreiben bekommen ,das die Versicherung selbst gekündigt hat.Folglich denke ich jetzt ,das die Polizei den Wagen stilllegen wird.Stimmt das?Wenn ja.Wer trägt die Kosten für diese Maßnahmen.Ich würde jetzt sogar eventuell den Versicherungsbeitrag bis zu diese Kündigung der Versicherung zahlen .Insgesamt waren es rund 1600 Euro für ein Jahr.So nach meiner Rechnung Februar bis sage ich mal Juni sinds dann für 3monate 400Euro.Liege ich richtig in der Annahme ?Wenn ich denen jetzt vorschlage ich bezahle diese Summe und ich bin raus aus der Nummer?Anbei liegt ein Bild vom Schreiben.Danke.Ach merk grad daß das nicht geht
Hab einen Textumwandler runtergeladen und das Schreiben ist jetzt unten :
Die Zahlung des Versicherungsbeitrages haben wir bereits einmal angemahnt. Trotzdem können wir den Eingang des Betrages bisher nicht feststellen. Einzelheiten zur Höhe entnehmen Sie bitte der Aufstellung am Ende dieses Schreibens.
Sehr geehrte
Die mit unserem ersten qualifizierten Mahnschreiben gesetzte Frist ist abgelaufen, so dass wir von der Verpflichtung zur Leistung frei sind, soweit Sie sich bei Eintritt eines Versicherungsfalles mit der Zahlung im Verzug befinden.
Das Versicherungsverhältnis kündigen wir hiermit gemäß § 38 Abs. 3 Satz 1 Versicherungsvertragsgesetz (WG) mit sofortiger Wirkung.
Die Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn Sie innerhalb eines Monats nach der‚Kündigung die Zahlung nachholen. Zahlen Sie deshalb bitte in Ihrem eigenen Interesse unverzüglich den angeforderten Beitrag nebst Kosten. Der Versicherungsschutz tritt erst nach der Zahlung des rückständigen Versicherungsbeitrages wieder in Kraft. Erst dann haben Sie im Versicherungsfall auch den entsprechenden Versicherungsschutz. Die bereits aufgetretenen Folgen der Mahnung bleiben davon unberührt.
Nach § 25 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) werden wir der Zulassungsstelle Anzeige über die Aufhebung des Versicherungsschutzes bezüglich Ihrer Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung machen, wenn Ihre Zahlung nicht umgehend bei uns eingeht. Die Zulassungsstelle wird daraüfhin das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeuges einziehen. Darüber hinaus kann sie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Fahrens ohneilersicherungsschutz erstatten.
Ungeachtet dessen bleibt nach dem Versicherungsvertragsgesetz Ihre Verpflichtung zur Zahlung des Versicherungsbeitrages bestehen.
Sind mehrere Versicherungsbeiträge einzeln aufgeführt, so gelten diese jeweils gesondert für die dort genannten Versicherungsverträge. Werden einzelne dieser Beiträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, so beziehen sich die daran anknüpfenden gesetzlichen und die etwaigen hiervon abweichenden bedingungsgemäßen Rechtsfolgen lediglich auf den jeweils betroffenen Versicherungsvertrag.
Haben Sie Ihr Fahrzeug zwischenzeitlich beim Straßenverkehrsamt abgemeldet, so bitten wir um |Imgehende Übersendung der Abmeldebescheinigung.