Guten Tag,
ich bin Student. Habe meinen Bachelor abgeschlossen und bin jetzt im Masterstudiengang.
Letztes Jahr hatte ich einen Hiwi-Job und zu diesem wollte ich meine Einkommenssteuererklärung abgeben. Jetzt hab ich aber gesehen, dass für diesen Hiwi-Job gar keine Lohnsteuer abgezogen wurden, da ich 6 Monate für je 808 € Brutto und 4 Monate für je 303 € Brutto angestellt war. Lediglichder AN Anteil zur RV wurde abgezogen.
Ein Bekannter meinte, dass ich trotzdem eine Erklärung abgeben sollte, um eventuell Geld für den Weg zur Arbeit zu bekommen, aber wenn ich doch keine Lohnsteuern gezahlt habe, dann kann ich doch auch nichts zurück bekommen, oder doch?
Dann noch eine Frage zu Kosten, die während des Bachelors und des momentan noch laufenden Masters entstanden sind (also Studiengebühren, Semsterbeiträge, der Weg zur Uni oder Kosten für Bücher und Laptop). Kann irgendwas davon als Werbungskosten geltend gemacht werden? Ich habe gelesen, dass man das zumindest auf die Lohnsteuer des ersten Gehalts anrechnen lassen kann. Doch muss ich das schon im Voraus angeben oder reicht es aus, wenn ich das mit der ersten ESt.-Erklärung mache? Wie wäre das Vorgehen?
Vielen Dank schon mal.
Grüße