Kaffeekanne aus der Hand gerutscht- wer haftet?
Mir ist kürzlich in einem Kaufhaus eine Porzellan-Kanne aus der Hand gefallen und dabei kaputt gegangen. Ich habe zwar meinen Namen hinterlassen und meine Haftpflicht informiert, aber sind die Kaufhäuser nicht selbst gegen solche Schäden versichert?
1 Antwort
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Nein, sind sie nicht und brauchen sie auch nicht.
Tatsache ist, dass DU schuldhaft den Schaden herbeigeführt hast und dieses auch notwendig ist, damit deine private Haftpflichtversicherung für dich eintritt.
Ganz anders wäre es, wenn du unabsichtlich irgendwo gegengestoßen wärest - ein Stapel Bratpfannen - werbewirksam im Durchgang aufgestapelt. Dann hätte das Kaufhaus unter Umständen seine Verkehrssicherungspflicht mißachtet und könnte dich folglich nicht haftbar machen.