Zahlt bei einem Kratzer im Parkett die Versicherung des Mieters oder des Vermieters?
Welche Versicherung springt ein, wenn der Mieter einen Kratzer in den Parkettboden der Mietwohnung macht? Die Haftpflicht des Mieters oder hat ein Vermieter eine Versicherung für Mietschäden? Und wie sichert man seine Kaution, wenn man den Schaden über die Haftpflicht abwickelt?
2 Antworten
Keine der beim Vermieter bestehenden Versicherungen kommt für Kratzer im Parkett auf.
Wenn der Mieter eine Privathaftpflichtversicherung hat, dann kommt diese meist auch für Mietsachschäden auf. Allerdings nur, wenn der Mieter überhaupt zur Rechenschaft gezogen werden kann und das ist ein weites Feld: Für das Wohnen in der Wohnung zahlt der Mieter ja nun einmal. Für Schäden die durch normale Nutzung entstehen, wie z.B. kleinere Kratzer im Parkett, kann der Mieter überhaupt nicht zur Rechenschaft gezogen werden und damit auch seine Versicherung nicht. Es muß sich also schon um einen gravierenden Mangel handeln.
Wie man das mit der Kaution macht? Ganz einfach: Man rechnet erst darüber ab, wenn die Sache abgeschlossen ist.
Welche Versicherung springt ein, wenn der Mieter einen Kratzer in den Parkettboden der Mietwohnung macht?
Grds. haftete der M für Schäden(!) der Mietsache. Ob er den selbst oder über Leistungen seiner Haftpflichtversicherung behebt, kann dem VM nun egal sein.
Und wie sichert man seine Kaution, wenn man den Schaden über die Haftpflicht abwickelt?
Die HV des VM haftet gerade nicht; eigene Vorleistungen des VM, der auf eine fachgerechte Behebung drängend hier Reparatur beauftragt, verlangt die Kosten nach Entnahme aus der Sicherheitslesitung eben wieder aufgefüllt: Ergänzungspflicht, § 240 BGB.
G imager761