Muss der Mieter die Loggia streichen?
Ein Freund, der jetzt umzieht, soll die Loggia neu streichen. Sind aber, wie ich meine, Außenanstriche nicht generell Sache des Vermieters?
2 Antworten
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Außenanstriche sind generell Sache des Vermieters, selbst wenn im Mietvertrag etwas anderes steht.
Nein, muß er nicht. Egal, was im MV steht.
Weiteres unter http://www.anwalt-mietrecht.de/urteile-mietrecht/schoenheitsreparaturklausel-aussenanstrich.html