Zählt der Anteil des Wohnrechts am Kaufpreis einer Eigentumswohnung zu den Anschaffungskosten?
Hi,
ich habe heute gelernt, dass man beim Kauf einer Eigentumswohnung für das lebenslange Wohnrecht Grundwerbsteuer zahlen muss, auch wenn der Notar das weder erwähnt noch erklärt hat. (Ich hatte gefragt warum die Informationen in den KV aufgenommen werden, weil ich dachte es wäre nur bei Schenkungen relevant).
Meine Frage ist nun ob sich aus der Berücksichtigung für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer ableiten lässt, dass dieser durch Abtretung des Wohnrechts gezahlte Teil des Kaufpreises auch als Anschaffungskosten für die AfA angerechnet werden können?
Oder lässt sich aus der Wohnrechtsgewährung und der damit einhergegangenen Kaufpreisreduzierung eine Einnahme ableiten, die mich zum Abzug von Werbungskosten berechtigt? Ich verstehe diesen "abgezinsten" Betrag als Einnahme, wenn das Finanzamt ihn als gezahlten Kaufpreis versteht.
1 Antwort
Du hast eine falsche Vorstellung von Kaufpreis und Bezahlung. Du zahlst natürlich keine Grunderwerbsteuer auf das Wohnrecht.
Ich mache das mal mit gedachten und vereinfachten Zahlen.
Wenn Du 100.000,- bezahlst und ein Wohnrecht im Wert von 30.000,- eingetragen wird, ist natürlich der Wert, der Kaufpreis der Immobilie 130.000,- Euro.
Die 100.000,- und die 30.000,- sind nur Formen der Zahlung.
Natürlich ist Basis der Abschreibung der volle Kaufpreis, allerdings abzüglich des Grundstücksanteils.