Hauskauf unter Wert mit lebenslangem Wohnrecht?

1 Antwort

Da unbekannt ist, wie alt der Onkel ist, kann auch nicht abgeschätzt werden, wie hoch das Wohnrecht zu bewerten ist. Möglicherweise wird bei der geplanten Kaufsumme aus dem Kaufvorgang noch eine zusätzliche Schenkung. Falls dieser Wert 20000,- € übersteigt, wird auch noch Schenkungssteuer fällig.

Daß ihr einmal als Erben vorgesehen seid, hat auf diesen Vorgang keinen Einfluß. Würde das Haus erst im Erbfall übertragen, dann wäre die Erbschaftssteuer deutlich höher, da auch in diesem Fall der Freibetrag nur 20000,- € wäre.

Bei fachlicher Beratung wäre durch Vertragsgestaltung sicher auch die möglicherweise fällige Schenkungssteuer zu umgehen.


BeckHep 
Beitragsersteller
 26.02.2018, 10:35

Der Onkel ist Anfang 60