Hallo,

als Student hast du sicher deine Krankenversicherung, entweder eine eigene oder du bist familienmitversichert bei deinen Eltern.

Dein anderer Job wird ein Minijob sein - der Arbeitgeber "versteuert" pauschal dein Einkommen mit 30% Abgaben.

Der neue Job soll freiberuflich laufen, d.h. du wirst dem Unternehmen Rechnungen schreiben.

Als Freiberufler bist du selbständig, mit allen Rechten und Pflichten. Zu den Pflichten wird auch eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt gehören. Du wirst deine Einnahmen in einer Steuererklärung für das abgelaufene Jahr deklarieren. Zu Einnahmen gehören zwangsläufig auch irgendwie Ausgaben. Du musst diese in geeigneter Form aufzeichen ( Buchführung).

Beschäftige dich mit der Umsatzsteuer - bei dem geringen Einnahmen verzichte auf den Ausweis von Umsatzsteuern nach Paragraph 19 Umsatzsteuergesetz. ( mach dich schlau .....) Schreibe den Satz der Steuerbefreiung auch immer unten auf deine Rechnungen .....

Kleinunternehmer ....

Es gibt hier einen sehr schön geschriebenen Tipp von EnnoBecker zu diesem Thema.

Alternative:

Ist absehbar, dass du bei dem Medienunternehmer nicht mehr als 50 Tage in einem Zeitjahr arbeiten wirst ? Dann mach daraus ein befristeten Vertrag als kurzfrist Beschäftigter. Hier darfst du dann deine 50 Tage im Jahr arbeiten und zahlst keine weiteren Sozialversicherungen und auch keine Lohnsteuern.

Ist das Jahr abgelaufen, wird der Vertrag nochmals befristet verlängert.

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Aber sicher brauchst du einen Gewerbeschein.

Du bist dann selbständig, mit allen Rechten und Pflichten.

Besuche dafür ggf. einen der vielen Existenzgründer-Seminare. Dort wird auch der kaufmännische Teil an Informationen abgedeckt.

Viel Erfolg.

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Du willst zusätzlich zu deinem Job als Werkstudent nur einmalig im Dezember arbeiten ? Keine Absicht, dass zu verlängern?

Dann solltest du den Job nicht als Minijob deklarieren, sondern als kurzfristige Beschäftigung.

Bedingung: Befristet - 50 Tage bzw. 2 Monate - keine Berufsmäßigkeit

Dass wäre hier gegeben. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung fallen keine Sozialabgaben an.

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Frage: benötigst du den Reisepass für berufliche Zwecke ? Ist die Beantragung beruflich notwendig, damit du auf Auslandsreisen gehen kannst ?

Falls ja - dann kannst du diese Kosten als Werbungskosten geltend machen. Falls nein, so sind diese Kosten aus der privaten Lebensführung bedingt und somit nicht ansetzbar.

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Ich glaube auch, dass der Fragesteller auf die geltende Sachbezugsregelung von max. 44,--€ anspricht.

Diese ist bereits in der Antwort von EnnoBecker angesprochen worden.

Falls noch weitere Vorschläge für steuerfreie Lohnzahlungen gewünscht werden, so findet man hier ....

http://www.tipps-zu-steuerfreie-lohnbestandteile-fuer-arbeitnehmer.de/content/steuertipps/steuerfreie_lohnbestandteile_für_arbeitnehmer/

eine schöne Übersicht.

PS: diese Sachbezugsgrenze ist "gefährlich". Du darfst dann dem Arbeitnehmer im Monat nichts weiter zukommen lassen ....

sollte es in der Firma üblich sein, dass du für alle Mitarbeiter Kaffee, Tee oder Mineralwasser kostenlos bereit stellst .... oder gar eine Obstschale, aus der sich die Mitarbeiter bedienen können, so sind dass auch Sachbezüge ...... und schwups ... ist die Grenze überschritten und der extra gezahlte Sachbezug wird ganz normaler Arbeitslohn und ist somit voll steuerpflichtig.

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Exmann fordert Geld zurück vom Hausbau

Hallo Schwierige Situation. Vor 4 Jahren haben Frau A und Herr B zusammen Haus gebaut. Die Kreditsumme wurde auf 2 Kredite geteilt und jeder zahlte die Hälfte. Herr B brachte noch etwas Bargeld ein. Er hat zum Beispiel sein Auto verkauft und einen Bausparer auszahlen lassen. Mit dem Geld wurden Handwerker bezahlt. Außerdem wurden die Kreditraten monatlich vom Gemeinschaftskonto abgebucht, auf das aber nur der Lohn von Herrn B einging. Frau A hatte ein anderes Lohnkonto und von diesem Geld wurde das Leben von Herrn B und Frau A finanziert. Das Haus steht auf dem Grundstück von Frau A. 2012 wurde geheiratet (Zugewinngemeinschaft). Das Haus war zu dem Zeitpunkt schon größtenteils fertig und wurde seit Dezember 2010 bewohnt. Nun läuft das Trennungsjahr und nächstes Jahr ist die Scheidung. Herr B möchte eine Summe X die er sich errechnet hat, die er in den Hausbau gesteckt hat. Den Kredit von Herrn B hat Frau A bereits übernommen und wohnt nun alleine in dem Haus und versucht das Haus alleine zu finanzieren. Frau A und Herr B haben zum Scheidungstermin einen Zugewinn von jeweils 0, da es keinen negativen Zugewinn gibt. Kann Herr B das Geld zurückfordern? Es gibt keine Schuldscheine. Mit der Scheidung an sich hat es nichts zu tun. Hier geht es eher um Zivilrecht. Frau A ist im moment nicht in der Lage so viel Geld aufzubringen. Das Haus ist bei der Bank finanziert und ein Verkauf würde nur die Bankschuld decken. Kann sowas verjähren? Es existieren Emails und SMS in denen Frau A der Summe X zustimmt, damit Herr B Ruhe gibt. Kann dies gegen Frau A verwendet werden?

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du solltest dich mit dieser komplizierten Angelegenheit an einen kompetenten Anwalt wenden.

Deine ganzen Vorkenntnisse nützen dir nichts, wenn du wesentliche Dinge außer Acht läßt.

Meiner Meinung nach hat der Ex sehr wohl einen Anspruch ..... nicht aus der Ehe .... ggf. nicht aus dem Zugewinn, aber aus dem, was vorher gewesen ist. Jenen Anteil, den er "mit in die Ehe" gebracht hat = seinem "Anfangsbestand" . Einiges davon hast du oben bereits genannt. Sie sind bekannt, er kann es belegen/beweisen.

Ich rate dir dringend, zu einem Fachanwalt zu gehen.

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hallo,

wie lange wäre eigentlich die Beschäftigung bei der Schülerhilfe ?

In der Krankenversicherung gibt es noch die Option einer "kurzfristigen Beschäftigung"

Bedingung ist: max. zwei Monate am Stück oder 50 Tage in einem Zeitjahr - und bei Beginn der Tätigkeit muss eine Befristung gegeben sein ..... und: die Erwerbstätigkeit sollte nicht berufsmäßig sein.

Sollte deine Tätigkeit also nicht langfristig angelegt sein, so wäre das o.g. wirklich eine Alternative, da dann keinerlei Sozialversicherungsbeiträge fällig wären.

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Okay, laut Betriebsvereinbarung steht da, unter welchen Bedingungen überhaupt bezahlt wird.

Aber: meist steht im Arbeitsvertrag die Regelung, dass eine Gratifikation innerhalb des ersten Quartals des neuen Jahres zurück gezahlt werden muss, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wird.

Die Betriebsvereinbarungen werden als zusätzliches Regelwerk genannt und sind sekundär Vertragsbestandteil.

Was genau steht im eigentlichen Arbeitsvertrag ????

Größere Firmen haben eine Betriebsvereinbarung, bei den kleineren wird häufig "nur" ein Arbeitsvertrag geschlossen.

In erster Linie ist der Arbeitsvertrag maßgebend. Also, was steht da drin ?

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Zitat von Wiki:

Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Er wird vom Familiengericht im Rahmen des Ehescheidungsprozesses durchgeführt. Ehezeit ist dabei die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Zitatende

Warum hat sich deine Schwester bisher nicht von ihrem Mann scheiden lassen ?

Als rationale Gründe würde mir da so auf Schlag nur einfallen, dass die Scheidungskosten zu hoch gewesen wären. Oder war der Gedanke der Absicherung ( bei Tod des Ehepartners die Witwenrente oder im Versorgungsausgleich die Jahre der bestandenen Ehe) wichtig ?

Noch gelten die beiden als verheiratet. Mit allen damit verbundenen Vorteilen - aber auch Nachteilen.

Ich nehme an, sie hat schon längst Steuerklasse 1 übernommen - und es werden auch keine gemeinsamen Steuererklärungen mehr gemacht. Im Jahr der Trennung gelten noch Sonderregelungen, danach werden getrennt Lebende wie Singles/Unverheiratete behandelt.

Oder ist auch das nicht geändert worden ?????????????????

Deine Schwester sollte sich fachmännisch beraten lassen.

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Die Direktversicherung ist sozialversicherungs- und steuerfrei, wird aber nachgelagert versteuert.

Du musst dir dazu die Sätze der Sozialversicherung ansehen. Arbeitnehmeranteile sind hier: 9,45% Rente, 1,5% Arbeitslosenvers., 2,05% Pflege, 7,3% KV

Dein gesparter Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen ist 20,3% auf dem Sparbetrag.

Arbeitgeranteil: 9,45% Rente, 1,5% AL-Vers., 1,025% Pflegevers., 7,3% KV Der gesparte Anteil des Arbeitgebers ist 19,275% auf den Sparbetrag.

Als Arbeitnehmer sparst du außerdem noch die anteilige Lohnsteuer ( ca. 26,00€)

Der derzeitige Vorteil wäre ca. 36,00€.

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Geld verschwindet nach dem Überweisen auf Dispokonto

Hallo zusammen,

ich habe ein recht großes Problem, habe von dem thema aber leider absolut keine Ahnung und hoffe mir etwas Aufklärung verschaffen zu können.

Und zwar arbeite ich als Praktikant in einem Kleinunternehmen. Vor einiger Zeit wurden unsere Rechnungsformulare umgestellt, da ein neues Konto für die Firma angelegt wurde. Letztens habe ich aber, da das alte Rechnungsformular noch auf den Rechnern vorhanden war, dieses ausgedruckt und ausgefüllt an ein paar wenige Kunden geschickt. Das Problem ist, dass die Firma einen Dispo zu begleichen hat auf dem alten Konto. Das Konto (Postbank) ist noch nicht gekündigt, aber Geschäftseinnahmen werden angeblich nicht angenommen und zurückgebucht. Jetzt haben die Kunden natürlich an das alte Konto überwiesen. Zwar ist das Geld angeblich von deren Konto aus abgegangen, doch auf dem Postbank Konto nie erschienen. Auch der dispo hat sich nicht geändert oder sonst was (falls die Bank den Dispo damit begleichen würde).

Die Postbank selbst will oder kann angeblich keine Auskunft geben. Die Kunden haben auch bereits einen Nachforschungsantrag bei ihren Banken gestellt.

Jetzt ist meine Frage was man für Möglichkeiten hat?

Ist die Postbank berechtigt das Geld in irgend einer Weise einzuziehen? Wenn ja, müssten die doch den Kontoinhaber irgendwie benachrichtigen oder wenigstens etwas in die Kontoauszüge schreiben oder nicht?

Es handelt sich halt leider um einen sehr großen Betrag über mehrere tausend Euro, die einfach verschwunden wären.

Danke schonmal im Vorraus für Antwort!

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Sollte das "alte" Konto noch bestehen, also Kontonummer und auch Name des Kontoinhabers korrekt sein, so wird die Bank, die diesen Dispo eingeräumt hat, die Einnahmen annehmen und mit den Schulden verrechnen.

Für die Kunden, die auf dieses Konto überwiesen haben, wird deren Bank ihnen mitteilen, dass kein Grund bestehe, das überwiesene Geld zurück zu holen, da Name und Kontonummer korrekt angegeben seien.

Wenn das Geld zurück geholt werden soll, dann gilt: Den Empfänger anschreiben und ihn bitten, den Betrag zurück zu senden.

Dies wird dein Arbeitgeber aber nicht tun, da er selbst nicht an das Konto rankommt, weil die Postbank ja noch eine Forderung an euch hat.

Du kannst diese Zahlungen verbuchen, indem du die Forderung der Kunden ausbuchst und das Postbankkonto jetzt weniger Schulden aufweist.

Unglücklich gelaufen, sofern das Geld dringend woanders gebracht wird. Anders herum: Dein Chef kann froh sein, dass sich jetzt seine Schulden vermindert haben.

Fazit: das Geld ist nicht weg - es wurde zur Schuldentilgung von der Postbank einbehalten. Fordere einen neuen, aktuellen Kontoauszug an, dann kannst du das sehen.

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Wieso eigentlich "Post vom Anwalt" ?

Für Schwarzarbeit ist in diesem Staate derzeit das Zollamt für zuständig.

Kann es sein, dass da irgendein "Abmahnanwalt" dich da am Wickel hat ? Geh mal mit dem Schreiben zur Verbraucherzentrale ... oder zu einem niedergelassenem Anwalt, um das Schreiben prüfen zu lassen.

Nimm dir dafür nicht zuviel Zeit - ggf. werden da Fristen versäumt. Bei manchen "Abmahnschreiben" muss man nichts tun - bei anderen ist es wirklich wichtig, dass man die Fristen beachtet ....

Lass dich beraten - bevor es richtig teuer wird.

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In der Praxis schreibst du eine Rechnung über dein Honorar zuzüglich der Kosten, die für diesen Auftrag angefallen sind. Diese Summe wird dir vom Kunden überwiesen; die Gesamtsumme sind ergo deine Einnahmen.

Davon abziehen wirst du in der Aufstellung deine Aufwendungen - sprich: deine Kosten ( hier die Fremdleistungen der Druckerei und ggf. andere Gemeinkosten wie Telefon, Fax- oder internet-Kosten, evlt. noch minimalle Bürokosten u.a. )

Übrig bleibt in der Summe letztendlich nur dein Honorar ( oder sogar noch weniger durch die anderen Gemeinkosten, die du abziehst ) , welches als Ergebnis deine zu versteuernden Einnahmen sind.

Das Thema Umsatzsteuer habe ich hier bewußt rausgelassen, da kein Hinweis gegeben war, ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht.

War das jetzt einigermaßen verständlich ???

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hallo Lollipop123,

kurze Frage: du bist Werkstudent ... ist das Studium deiner Erstaufbildung ? Oder hast du schon eine Berufsausbildung und setzt jetzt das Studium drauf ?

Warum möchtest du das Finanzamt nicht an den Kosten für dein Studium beteiligen ?

Du könntest in der Steuererklärung deine Kosten für das Studium mit ansetzen und in einem Dreizeiler an das Finanzamt darum bitten, die entstandenen Verluste auf kommenden Jahre, in den du Steuern zahlen wirst, vorzutragen.

Warum willst du dir diese Chance entgehen lassen ?

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Diese Versicherung ist in erster Linie vor allen für Eigentümergemeinschaften oder Eigentümer, die ihr Eigentum vermieten.

Wer soll denn haften, wenn jemand auf der sog. Gemeinschaftsfläche zu Schaden kommt ?

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Zunächst einmal muss man sich überlegen, ob man sich das Pflegeheim auch leisten kann.

Fall die Person, die ins Pflegeheim kommen soll, Anspruch auf Pflegegeld hat, wird dieser Betrag angerechnet, genauso wie alle anderen Einkommen dieser Person, z. B. Rente oder andere Einkünfte.

Trotzdem reicht in der Regel die Summe nicht aus, um das Heim zu bezahlen. Die Differenz muss aus eigener Tasche beglichen werden.

Man kann beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen, falls man bedürftig ist.

Sollte ein Eigenheim vorhanden sein und dieses erscheint dem Sozialamt zu groß für den Bewohner, so wird einem nahegelegt, unterzuvermieten oder den Besitz zu verkaufen, damit die Kosten des Heimes gedeckt werden.

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Klären wir doch erst einmal den Begriff Forderungsausfallversicherung. Was ist das, wer braucht sie und wie funktioniert sie ?

( ist wahrscheinlich nicht das, was Sie meinen )

Zitat:

Viele mittelständische Unternehmen leiden hierzulande unter der mangelnden Zahlungsmoral und drohenden Insolvenz ihrer Kunden. Gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten ist der so genannte Dominoeffekt die Folge von Forderungsausfällen, viele Unternehmen werden Opfer von Folgeinsolvenzen. Hilfreich ist hier eine Forderungsausfallversicherung. Die Forderungsausfallversicherung schützt gegen das Risiko eines Unternehmers, auf nicht bezahlten Rechnungen sitzen zu bleiben. Damit ist die Forderungsausfallversicherung ein Muss für Unternehmer mit wenigen Auftraggebern und hohen Umsätzen.

Wie funktioniert die Forderungsausfallversicherung?

Möchte ein Unternehmer sich gegen einen Forderungsausfall, etwa bei einem großen Auftrag, absichern, so prüft der Versicherer zunächst die Bonität des Kunden. Positiv verläuft diese Prüfung, wenn der Versicherer das Risiko für gering hält, dass der Kunde den Unternehmer letztlich nicht bezahlen kann. Dann erhält der Unternehmer eine Police über die Höhe der Forderung gegen den Kunden. Zum Versicherungsfall kommt es, wenn der Kunde nach erhaltener Leistung mit der Zahlung massiv in Verzug gerät oder er nicht mehr in der Lage ist, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen.

Quelle, Urheberrechte und weitere Informationen hier: http://www.kaeuferportal.de/forderungsausfallversicherung-kaufberatung/orderungsausfallversicherung-forderungsausfallversicherungen-2063

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Für den innerdeutschen Zahlungsverkehr ist die IBAN ausschlaggebend. Diese ist 22-stellig und schlüsselt sich aus dem Länderkennzeichen - in diesem Falle für Deutschland - folglich mit "DE" - dann folgt eine zweistellige Prüfziffer ( diese sollte auf jeden Fall verglichen werden)

Dann folgt die bisherige Bankleitzahl und anschließend die bisherige Kontonummer. Fehlen einige Ziffern zu den geforderten 22 Stellen, so wird zwischen Bankleitzahl und Kontonummer noch mit Nullen aufgefüllt.

Die BIC bzw. auch Swift-Code brauchen wir nur, wenn wir in die EU oder ins Ausland überweisen.

Die BIC ist die Identifizierung der jeweiligen Bank. Die XXX am Ende dienen der Zuordnung für die jeweilige Filiale, sofern hier Zahlen anstatt von XXX eingetragen sind.

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Die Grenze, an der ein Minijob beurteilt wird, liegt im monatlichen Entgelt von max. 450,-- Euro ...

Hier wird nicht der Jahresbetrag betrachtet, sondern wirklich der effektive Monatslohn.

Solltest du in einem Monat zwei Arbeitgeber haben, so melden beide Arbeitgeber dich bei der Bundesknappschaft Bahn-See ---> = Minijobzentrale an. Sobald zwei Arbeitgeber für die gleiche Sozialversicherungsnummer vorliegen, werden beide AG angeschrieben. Sie müssen mitteilen, wie viel du bisher bei ihnen verdient hast und wieviel noch künftig erzielt wird.

Überschreitest du hier das monatliche Entgelt von 450,00 Euro, so muss der "letzte" Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für dich entrichten.

Er wird sich die "überhöhten" Kosten von dir wiederholen, bzw. dir von deinem Lohn einbehalten.

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Ich lieg irgendwo dazwischen.

Die Frage ist: Was willst du mit deiner Silvesterfeier bezwecken ? Möchtest du glänzen ? Möchtest du was beweisen ?

Oder möchtest du einfach nur einen super netten Abend mit deinen "Kerls" verleben ?

Schau dich um ... was kosten die "Pro-Nase-Tickets" in den verschiedenen Restaurants in deiner Umgebung ? Was beinhalten diese Angebote ?

Meist ist die Rechnung ähnlich die, die Franzl0503 gemacht hat ..., die Eintrittskarten kosten also so ca. zwischen 50,-- und 120,-- Euro pro Nase, wobei meist die Getränke begrenzt sind, sodass man für alle weiteren selbst noch zusätzlich zahlen muss. Und dass kann sich schnell summieren.

Wenn du einen schönen Abend verbringen willst ... dann feier nicht zu Hause - das Putzen und Aufräumen am nächsten Tag ist eine Höchststrafe.

Zu den Kosten der allgemeinen Verpflegung kommt dann noch die Miete für eine Location hinzu.

Wie wäre es mit Grillen in der Silvesternacht? Salate und Brot muss jeder selbst mitbringen, du selbst stellst die Getränke und die Berliner um Mitternacht.

Ich wünsche dir auf jeden Fall eine tolle Feier .... :-)

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