Womit kann ein Verlustvortrag nach §10d Abs.4 EstG verrechnet werden?

1 Antwort

Soweit ich es recherchiert habe, stammen die Verluste aus dem Jahr der Finanzkrise 2008 und resultieren aus Verlusten beim Verkauf von Aktien oder Fonds.

Und weil das ein Speziafall des Verlustvortrags ist, kann der Verlust nur mit gleichartigen Gewinnen verrechnet werden.

Der Aktienhandel wurde früher anders eingestuft, daher sind Verluste aus ahren früher als 2009 sogenannte Altverluste, die nur bis einschließlich 2013 mit Gewinnen aus Aktienhandel usw. verrechenbar waren.

Ab 2014 nur noch mit Gewinn gem. § 23 EStG (Gold, Krptowährungen, immobilien usw.).

Leider kann ich Dir nicht besseres schreiben. Ich denke die meisten Steuerberater haben Mandanten bei denen so etwas vorlag vorher informiert, damit die ggf. Aktiengewinne noch in 2013 realisierten konnten, um diese Gewinne zu verrechnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986