Werden bei Steuerhinterziehung Verluste nicht mit Gwinnen verrechnet?
Hallo,
ein Kumpel von mir hat 2011 an der Börse Ajktiengewinne in Höhe von 8399 € gemacht,2010 hat er im gleichen Depot 1900 € Verlust gemacht.Wedr der Gewinn noch der Verlust wurd beim Finanzamt angegeben.Jetzt hat er beim zuständigen Finanzamt in NRW Selbstanzeige erstattet.
Sein Berater hat ihnm gesagt,dass bei Steuerhinterziehung Verluste nicht mit Gewinnen verechnet werden nach einem Urteil des höchsten Finanzgerichts.Er muss also den Betrag von 8399 € voll versetuern,der Verlust wird nicht angerechnet.
Stimmt diese Aussage?
Tschüss
Gerd86
1 Antwort
Ich beziehe das mal auf das kompensationsverbot nach § 370 Abs. 4 AO.
Um es zu erklären:
Wenn jemand 10.000,- Einkünfte nicht angegeben hat. Ist es steuerhinterziheung.
Wenn er später einwendet: Wenn ich die 10.000,- angegeben hätte, wäre die Steuerfrei geblieben, weil ich noch 10.000,- Vermustvortrag aus einer anderen Einkunftsart hatte (oder als Verlustvortrag), so wird das nciht berücksichtigt, bei der Beurteilung der Steuerhinterziehung.
Wird dann die richtige Steuerberechnet, wird es schon abgezogen.
Also in dem Fall, eine Strafe wegen Steuerhinterziehung, trotz Steuer in Höhe von 0,- Euro.
ich sehe die Regelung als typische deutsche Gründlichkeit.
Auf der anderen Seite ist es auch gar nicht so blöd. Wenn ich vorweisen könnte, die Steuerhöhe war nicht falsch, wäre es so wie "kein Leiche kein Mord"
Es kann auch einfach eine Person nciht mehr auffindbar sein und man hat Menschen wegen Mord verurteilt, weil Sie im Besitz eines Küchenmessers waren an dem sich Blut des Verschwundenen befand, einen Pullover hatten, an dem Blut des verschwundenen war und sie ein Motiv hatten.
Es soll Fälle gegeben haben, wo solche verschwundenen mit falschem Pass in Brasilien lebten, weil sie die "Beweise" manipuliert hatten.
Selten, extrem selten, aber nicht unmöglich.
Sehr gut.
Um es zu wiederholen:
Für die Frage, ob eine Steuerhinterziehung vorliegt, kommt es auf gegenläufige Verluste nicht an. Mir leuchtet diese Regelung üüüüüberhaupt nicht ein und offen gesagt, weiß ich noch gar nicht, wie ich damit umgehen würde, wenn ich sowas mal auf den Tisch kriege. Das beißt sich doch mit dem Konzept der Hinterziehung1
Aber die Steuer selbst, die wird schon so berechnet, wie sie materiell-rechtlich zutreffend ist.