Kündigung LBS-Wohnriestervertrag Steuern?

2 Antworten

Bei der Kündigung werden die staatlichen Zulagen einbehalten, auch sind alle Steuerbegünstigungen zurückzuzahlen. Kursgewinne dürfen hingegen behalten werden. Von daher klares ja, das Finanzamt wird die Steuerbegünstigung zurückfordern.

Es gibt auch die Möglichkeit einen Riester beitragsfrei zu stellen. Dann kommt es zu keinen Rückforderungen.


Auf den ersten Blick können die Rückforderungen nicht besonders hoch sein, wenn du jedes Jahr "nur" 240 Euro eingezahlt hast. Auch die Zulagen, die du zurückzahlen musst, fallen nicht so hoch aus, da du anhand der Daten, die du hier geschrieben hast, nie die volle Zulage kassiert hast

Warum willst du den Vertrag kündigen?