Kündigung LBS-Wohnriestervertrag Steuern?

2 Antworten

Bei der Kündigung werden die staatlichen Zulagen einbehalten, auch sind alle Steuerbegünstigungen zurückzuzahlen. Kursgewinne dürfen hingegen behalten werden. Von daher klares ja, das Finanzamt wird die Steuerbegünstigung zurückfordern.

Es gibt auch die Möglichkeit einen Riester beitragsfrei zu stellen. Dann kommt es zu keinen Rückforderungen.


Frenzy1980 
Beitragsersteller
 08.11.2017, 20:54

Danke vorab. Wie hoch wäre meine Steuerrückforderung bei den o.g. Daten?

LittleArrow  08.11.2017, 23:00
@Frenzy1980

Können wir nicht beantworten! Bitte hier nachlesen:


staatlichen Zulagen einbehalten, auch sind alle Steuerbegünstigungen zurückzuzahlen.

Wie hoch waren im jeweiligen Jahr die Steuerbegünstigungen und Zulagen lt. Deinen Steuererklärungen und zwar Jahr für Jahr? Du hast die Unterlagen, nicht wir!

Frenzy1980 
Beitragsersteller
 09.11.2017, 01:54
@LittleArrow

Okay, danke. Worunter genau finde ich es in meinem Steuerbescheid? Viele Grüße

LittleArrow  09.11.2017, 14:32
@Frenzy1980

Siehe im Steuerbescheid nach unter der Zeile Summe der unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben: Dort findest Du die Zeile Altersvorsorgebeiträge. Um diesen Betrag ist der Betrag in der Zeile zu versteuerndes Einkommen im Steuerbescheid zu korrigieren und dann die Steuer (plus Soli plus KiSt) erneut zu berechnen.

Auf den ersten Blick können die Rückforderungen nicht besonders hoch sein, wenn du jedes Jahr "nur" 240 Euro eingezahlt hast. Auch die Zulagen, die du zurückzahlen musst, fallen nicht so hoch aus, da du anhand der Daten, die du hier geschrieben hast, nie die volle Zulage kassiert hast

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