Kann man das Guthaben eines Riesterbausparvertrag auf eine anderen bestehenden Vertrag übertragen ?

1 Antwort

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Der Gesetzgeber sieht grundsätzlich vor, dass Guthaben von einem Riester-Vertrag auf einen anderen übertragen werden können. Wichtig und gut dabei ist, dass das übertragene Kapital bei dem Vertrag, in den es eingezahlt werden soll, nicht mit zusätzlichen Abschlusskosten belastet werden darf. Es wird also praktisch "1:1" übertragen.

Aber Achtung, es gibt in Ihrem Fall einige Punkte, die geprüft werden sollten:

1.) Sie sprechen, Sie hatten parallel zwei Riester-Verträge bestehen. Dies ist natürlich grundsätzlich möglich. Es werden aber nur dann beide Verträge parallel gefördert (Zulagen und ggfs. Steuervorteile), wenn der Gesamtbeitrag zu beiden Verträgen nicht über dem maximalen jährlichen Sparbetrag von derzeit € 2.100.- p.a. liegt. Haben Sie diesen Betrag z.B. bereits bei Ihrer Riester-Rente "verbraucht", ist der Bausparvertrag kein "Riester-Bausparvertrag", sondern ein ganz normaler Bausparvertrag in er so genannten, dritten Schicht. In diesem Fall könnten Sie sich das Bausparguthaben ohne finanzielle Nachteile (außer evtl. Gebühren der Bausparkasse) auszahlen lassen. Dies sollten Sie also zunächst prüfen.

2.) Bei Ihrer bestehenden Riester-Rente sollten Sie auch einmal prüfen, ob diese alle Ihre Wünsche erfüllt. Auf dieser Seite: Werbung durch Support gelöscht finden Sie einen kurzen, interaktiven Flash-Film mit dem Sie das prüfen lassen können.

Viele Grüße

Joachim Haid


finanzfrageTeam  22.02.2011, 08:04

Lieber JoachimHaid,

Wir möchten dich bitten in Zukunft auf Werbung zu verzichten.

Gerne kannst du dies auch nochmals in unseren Richtlinien nachlesen: http://www.finanzfrage.net/policy

Freundliche Grüße,

Jürgen vom finanzfrage.net Supportteam.

JoachimHaid  22.02.2011, 16:01
@finanzfrageTeam

Vielen Dank für den Hinweis. Es freut mich dennoch, dass meine Antwort dem User smaragd offensichtlich trotzdem gut weitergeholfen hat und er deshalb meine Antwort als "hilfreichste Antwort" vermerkt hat. Viele Grüße Joachim Haid

humoer  22.02.2011, 00:31

Wie war das noch mit der Eigenwerbung?

JoachimHaid  22.02.2011, 16:04
@humoer

Hallo Humoer, vielen Dank für den Hinweis, da werde ich künftig natürlich besser drauf achten. Warum "verstecken" Sie sich aber eigentlich hinter einem Pseudonym und geben an "Berater, hier aber als Privatmensch" unterwegs zu sein. Gerade raus und zum Beruf stehen, tut doch keinem weh :-)

humoer  22.02.2011, 18:09
@JoachimHaid

Hallo JoachimHaid,

die allgemeine Anrede hier im Forum ist ein freundliches „Du“, und so will ich Dir natürlich auch gern antworten.

Wenn man sich die Profile hier anschaut, findet man viele (verkaufsfördernde?) links auf Seiten von Maklern und anderen. Wer sich aus den geschriebenen Beiträgen einen geschäftlichen Vorteil verspricht, soll das so halten, wenn es denn den Regeln im Forum entspricht. Ich sehe dieses tolle Forum als eine Plattform, auf der viele gute (und auch nicht immer ganz ernst gemeinte) Antworten und Tipps weitergegeben werden.

Ich habe mich früh entschieden, dies als „Privatvergnügen“ zu betrachten und werde das auch weiterhin so halten. Sollten wir uns bei einem der nächsten user- Treffen mal persönlich kennen lernen, können wir uns natürlich auch gern über berufliche Dinge austauschen.

Viel Spaß (und neue Kunden?) weiterhin bei finanzfrage.net. .. :-)

smaragd 
Beitragsersteller
 21.02.2011, 23:05

Vielen Dank für die Rückantwort. Hat mir sehr geholfen!