Muß ich meiner Bank meine neue Adresse mitteilen? gibt es da irgendwelche Vorschriften, oder Pflichten, oder ist das gesetzlich vorgeschrieben?
2 Antworten
irgendwelche Vorschriften
Ja, es gibt bei Deiner Bank idR die Sonderbedingungen für die Vermietung von Schließfächern. Darin wird auch ein bankseitiges Kündigungsrecht von - sagen wir - 3 Monaten festgehalten. Zudem kann demgemäß nach weiteren 3 Monaten nach Vertragsende die Bank kostenpflichtig unter Hinzuziehung von einem Zeugen das Schließfach öffnen, den Inhalt protokollieren und anderweitig kostenpflichtig (gerichtlich) hinterlegen. Die gerichtliche Hinterlegungsgebühr richtet sich möglicherweise nach dem Wert der hinterlegten Gegenstände.
Ferner sehen die AGB idR vor, dass der Kunde unverzüglich eine Änderung seines Namens und seiner Adresse mitteilt. Ein Verstoss hiergegen rechtfertigt ein Kündigungsrecht der Bank.
Die Höhe von € 400 ist demnach auch durch die Fremdkosten schnell erreicht.
Gesetzliche Vorschriften gibt es dazu nicht, aber bestimmt Vereinbarungen in den AGB der Bank.
Im übrigen kann die Bank eine neue Adresse zum Beispiel über die Schufa oder über das Einwohnermeldeamt ermitteln. Einfach untertauchen dürfte schwer fallen.
Dann sind die hohen Kosten also vor allem durch die Öffnung des Schliessfaches entstanden?
Natürlich sind erstmal die AGB der Bank interessant.
Dann fragt man sich, ob Deine aktuelle Anschrift über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln gewesen wäre. Das hätte evtl. im Rahmen einer Schadensminderungspflicht zunächst die Bank ermitteln müssen.
Wenn Du gar nicht umgemeldet warst bzw. nicht erreichbar, dann würde ich wohl mit der Bank keinen Rechtsstreit eingehen.
geht also nicht um Untertauchen, sondern um Kosten in Höhe von über 400,- € die die Bank mir berechnen will weil ich meinen Wohnsitz gewechselt habe, ohne Mitteilung an die Bank, und weil die Bank mir wegen Schließung (Umzug) der Filiale und nicht Erreichbarkeit (Schließfach) diese berechnen will.
g der