ab wann wieder wohngeldantrag?
hallo alsoo ich hatte vor ca.1 1/2 Jahren wohngeld beantragt. Da habe ich auch noch bei einer leihfirma gearbeitet...und habe dann auch wohngeld dementsprechend bekommen. Und ich wurde von der firma wo ich als leiharbeiter tätig war ein zeitvertrag bekommen. Natürlich erhöhte sich mein lohn um einiges....und ich habe vergessen es der wohngeldstelle zu melden....dann als ich neu wohngeld beantragen wollte weil der andere abgelaufen war....hat der beamte mir gesagt, dass ich am besten nicht beantragen sollte...da ich ja zu viel verdient hatte in den monaten zuvor (also es waren 4 monate wo ich bei der firma tätig war und wohngeld bezogen habe, ohne es gemeldet zu haben)...in dem sinne sei es wohl betrag gewesen....aber nun werde ich mich arbeitslos1 melden...da mein zeitvertrag abgelaufen ist. wie lange bleiben solche daten gespeichert??? also wann könnte ich wieder wohngeld beantragen ohne das ich irgendwie nachzahlen muss??Also wann würde das nicht mehr auffliegn??
ich brauche echt rat....da es finanziell nicht gut aussieht...ich freue mich über eure antworten...danke schon mal im voraus
1 Antwort
Ein Neuantrag hat nichts mit zu Unrecht bezogenem Wohngeld zu tun. Soll heißen : unabhängig davon, ob Du einen neuen Antrag stellst oder nicht, mußt Du mit Konsequenzen wegen zu Unrecht bezogenen Leistungen rechnen.
Also muss ich damit rechnen das ich doch nachzahlen muss die 4monate die ich erhalten habe =(aber kriege ich den erleichterungsmöglichkeiten?? Bzw. Auch wenn ich wohngeld kriege..... aber weißt du denn wie lange solche daten gespeichert werden? Oder wann die gelöscht werden??