ab wann wieder wohngeldantrag?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Neuantrag hat nichts mit zu Unrecht bezogenem Wohngeld zu tun. Soll heißen : unabhängig davon, ob Du einen neuen Antrag stellst oder nicht, mußt Du mit Konsequenzen wegen zu Unrecht bezogenen Leistungen rechnen.


Gastarbeiter 
Beitragsersteller
 19.12.2011, 08:29

Also muss ich damit rechnen das ich doch nachzahlen muss die 4monate die ich erhalten habe =(aber kriege ich den erleichterungsmöglichkeiten?? Bzw. Auch wenn ich wohngeld kriege..... aber weißt du denn wie lange solche daten gespeichert werden? Oder wann die gelöscht werden??