Wohngeld trotz Unterstützung von Verwandten
Guten Tag!
Bei der Berechnung von Wohngeld gibt es die Frage nach Sonstigen Einnahmen. Zählen regelmäßige Geldzuwendungen von einer Tante, die dem Antragsteller gegenüber zu keiner Unterstützung verpflichtet ist, zu diesen sonstigen Einnahmen? Und wie sieht es mit Geldgeschenken aus?
1 Antwort
Hallo,
ich habe soeben alle Antworten hierzu gelesen und bin mir zwar auch nicht 100%ig sicher aber dass regelmäßige Geldzuwendungen als sonstige Einnahmen über einen möglicherweise positiven oder negativen Wohngeldantrag entscheidet..... da wäre ich mir nicht so sicher !
Zu den Bearbeitungshinweisen zum Wohngeldantrag heißt es : § 11 Abs. 2 Nr. 4 Leistungen Dritter zur Bezahlung der Miete
" Zahlen nicht unterhaltsverpflichtete Personen (Onkel, Tante etc.) die Miete direkt an den Vermieter sind diese ebenfalls nach § 14 Abs. 2 Nr. 22 WoGG als Einkommen anzurechnen. "
In der Fragestellung kann ich keinen Hinweis zur Zahlung an den Vermieter erkennen.
" Regelmäßige Geldzuwendungen " - meiner Ansicht nach ohnehin ein sehr dehnbarer Begriff.
Mit welcher monatlichen Summe( Geldgeschenk ) in bar zu rechnen ist, weiß doch nur die Tante, Onkel etc. Was sollte man diesbezüglich in dem Formular denn angeben ?
Also mein Schreiber hätte für diesen Eintrag keine Farbe mehr !!! ;-)) K.