Geldbetrag

3 Antworten

Es gibt gleich 2 Gründe für Dich, die Zuwendung nicht herausgeben zu brauchen: Zum einen wenn Du das Geld nicht mehr zur Verfügung hast (Einwand der Entreicherung) und zum zweiten unter den im Absatz 2 der nachzitierten Vorschrift genannten Voraussetzungen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/529.html

Ja. Alle Schenkungen der letzten 10 Jahre sind im Visier . Aber bei 2000 € ist der Nachweis, daß es fürs neue Auto oder den Kühlschrank war , relativ einfach . Darum glaube ich nicht an Rückzahlung. Gruß Z... .

ja, soweit Du es noch hast.