Mutterschaftsgeld bei p Konto pfändbar?
Hallo ich habe heute mein Mutterschaftsgeld von der KK bekommen 2,8 tausend euro. Ich habe ein p Konto und bin privat Insolvenz. Ich zahle jeden Montag über meinen Schuldenberater einen gewissen Betrag der an die Gläubiger verteilt wird. So nun meine Frage.. kann ich Montag zu Sparkasse gehen und das ganze geld abheben oder werden die mir dort sagen dass ein Teil gepfändet wird?
2 Antworten
Das habe ich gefunden im Netz das passt doch zu dir oder ?
Sehr geehrte Fragende,
prinzipiell darf nur bis zur Höhe des Selbstbehaltes gepfändet werden. Mutterschaftsgeld an sich ist jedoch nach §54 Abs. 3 SGB I nicht pfändbar.
Da es sich dann jedoch auf dem Konto befindet und somit Guthaben darstellt, würde ich Ihnen daher raten, mit dem Brief zum Amtsgericht oder zu einem Anwalt zu gehen und den Antrag auf Freigabe nach §850 K ZPO zu stellen.
Beachten Sie auch hier, das Geld binnen 7 Tagen nach Eingang abzuholen!
Zudem würde ich Ihnen raten, das neue Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto einzurichten.
Die Voraussetzungen hierzu erklärt Ihnen Ihre Bank.
Ich wünsche Ihnen für die Geburt alles Gute
und verbleibe
hier der Link zur der Seite
Sie haben ein P-Konto und aktive Kontopfändungen. Vermutlich wird Ihr Pfändungsfreibetrag unter den 2800 Euro liegen, die gekommen sind (haben Sie nicht mitgeteilt).
Früher, bis zur Einführung des P-Kontos, galt: "Mutterschaftsgeld an sich ist jedoch nach §54 Abs. 3 SGB I nicht pfändbar."
Das ist seit Juli 2010, seit der Einführung des P-Kontos, nicht mehr so geregelt. Der Pfändungsschutz bei Kontopfändungen schaut nicht mehr auf die Herkunft des Geldes, sondern auf Freibeträge (und Kontoguthaben).
Sollten Sie noch etwas Freibetrag für März 2020 haben (was Sie leider auch nicht mitgeteilt haben), können Sie darüber morgen verfügen.
Um an den Rest des Mutterschaftsgeldes zu kommen, benötigen Sie eine Freibetragserhöhung. Dazu benötigen Sie den Bescheid hierüber. Eventuell reicht bereits der Ihrer Bank oder Sparkasse aus. Ansonsten sollten Sie Rücksprache zur Schuldnerberatung, die Ihnen einen Bescheid zur Vorlage bei der Bank ausstellen könnte oder Sie müssten mit Ihrem Insolvenzverwalter Rücksprache halten (ggfls. wird er Ihnen weiterhelfen können) oder Sie müssen beim Insolvenzgericht einen einmaligen Erhöhungsantrag stellen.