Wird nach Rentennachzahlung Mietzuschuss zurückgefordert?
Hallo,
unsere Familie (2 Erwachsene und 2 Kinder von 10 und 12 J.) hat in den letzten Jahren immer Mietzuschuss und Kinderzuschlag erhalten, da ich alleine arbeite und nur ca. 1500,- bis 1800,- Euro netto verdiene (abhängig von Zuschlägen). Meine Frau ist seit fast 9 Jahren schwer erkrankt und kann nicht arbeiten.
Nun hat meine Frau vor knapp anderthalb Jahren Rente beantragt und diese ist nun bewilligt worden. Sie erhält ca. 800,- monatliche Rente und eine Nachzahlung von 14000,- Euro für die Zeit seit Beantragung der Rente.
Ich gehe ganz stark davon aus, dass wir mit meinem Einkommen und Ihrer Rente keinen Anspruch mehr auf Unterstützung haben, was auch in Ordnung ist. Meine Frage ist nun, müssen wir jetzt Mietzuschuss und Kinderzuschlag für anderthalb Jahre zurückzahlen? Oder wird nur für den aktuellen Monat zurückverlangt und weitere Zahlungen eingestellt?
1 Antwort
Wohngeld werden Sie meiner Kenntnis nach nicht zurückzahlen müssen – das Bundesverwaltungsgericht hat in einem ähnlichen Fall 2002 entschieden, dass bei einer bei einer rückwirkenden Einnahmenerhöhung eine Neuentscheidung über die Leistung von Wohngeld nicht rückwirkend möglich ist. Hier der Link zum Urteil: http://lexetius.com/2002,2089
Anders sieht es aus beim Kinderzuschlag – hier ist nach meiner Kenntnis eine Rückforderung möglich, auch wenn ich mir diesbezüglich nicht zu 100 Prozent sicher bin.