Wieviel m² darf eine Wohnung bei Sozialhilfe haben?
Ich bin auf Grund einer Linksseitigen Spastischen Lehmung vor cira 3 1/2 Jahren berufsunfähig geworden und beziehe nun mit 28 Jahren Rente auf Zeit. Bis Dato lebe ich noch mit meinen Eltern zusammen und möchte aber nun ausziehen. Da meine Rente recht minimal ist bekomme ich noch Sozialhilfe dazu, deshalb würde ich gerne wissen wie groß eine Wohnung für mich sein darf und was sie kosten darf?
3 Antworten
Für eine Person gelten 45qm. Für jede weitere Person gibts dann 15qm drauf. Wichtig sind dabei aber auch die Mietkosten. Hier eine Infoseite darüber:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/angemessene-wohnung.html
Entscheidend ist nicht die Größe sondern die Mietkosten. Diese müssen angemessen sein, was jedoch bedeutet: je nach Region und Wohnungsmarkt ist das sehr unterschiedlich. Bezüglich der Größe gibt es nur folgende Richtwerte:
- 1 Person: 45m²
- 2 Personen: 60m²
- 3 Personen: 75m²
Meist ist aber sind aber wie gesagt die Mietkosten der entscheidende Faktor. Hier solltest du dich bei deinem lokalen Amt einmal informieren, wobei sich dieses wahrscheinlich am unteren Ende des lokalen Mietspiegels orientiert.
Hallo Sandy83. Bekanntermaßen ist es schwer eine entsprechende Wohnung nach den Maßstäben des Amtes zu finden. Ich kenne das Problem von meinem Sohn vor ein paar Jahren. Er musste mit 23 J. unbedingt bei uns ausziehen(medizin.Indikation) und keine Wohnung zu finden...... Ein netter Vermieter machte uns den Vorschlag( rechtlich gesehen fraglich zwar) zwei Mietverträge auszustellen. Einen mit den 45 Qudratmetern für das Amt und eine mit den 48 Quadratmetern für ihn selbst. Die Differenz haben wir dann gern zugezahlt. Manchmal geht's wohl nicht anders. Es gab damals keine Probleme während der Mietzeit. Vielleicht ein Denkanstoß für Dich. Alles Gute für Dich für die Zukunft. LG Karin