Private BU-Rente und Lohnerhöhung - Wird Rente gestrichen?
Hallo, mal angenommen ich bekomme eine private BU-Rente, weil ich in meinem letzten Beruf berufsunfähig geworden bin und arbeite als angelernter in einem anderen Beruf und verdiene 79% des Jahresbruttoeinkommens dieses letzten Berufes. (Die Bedingung der BU-Versicherung ist ja, dass man mindestens 20 % weniger verdient und dadurch seinen bisherigen Lebensstandard nicht mehr halten könnte.) Wenn ich dann bei der angelernten Arbeitsstelle (keine Umschulung)nach z.B. 2 Jahren eine grosszügige Lohnerhöhung von 10% erhalten würde, verliere ich dann das Recht auf die BU- Rente ? Ich meine, dass klingt zwar logisch, aber irgendwie kann das ja nicht sein, dass ich meinem Chef bitte, mir keine Lohnerhöhung zu geben, damit ich meine BU-Rente weiter bekommen würde, oder ?
Ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Frage helfen, denn irgendwie kommt mir das komisch vor.
3 Antworten
Nun, ersteinmal vorweggenommen, dass jeder BU Versicherer andere Definitionen bezügllich der Einkommensgrenze, dem Einkommensnachweis und der Lebensstellung hat.
Daher mal die Regeln skizziert, wie sie der BGH definiert hat. Es gibt zwei Punkte die es zu beachten gibt: Der erste Punkt betrifft die Einkommenshöhe (da sind die 80% als Obergrenze lehal definiert) das zweite betrifft die Lebensstellung bzw den Beruf selbst.
Wenn beispielsweise ein Meister BU wird und dann später eine Tätigkeit als Aushilfe annimmt, so kann er durchaus mehr als die 80% verdienen, da er argumentieren kann, dass diese Tätigkeiten vom Niveau bzw erforderlichen Ausbildungsstand nicht der vorherigen Lebensstellung entspricht.
Fazit: Einkommen ist das eine - die soziale Stellung des neuen Berufs ist jedoch zu berücksichtigen.
Um bei Deinem Beispiel zu bleiben. Ja, so eine Situation kann auftreten! In diesem Fall wäre ein Ansatz nur noch Teilzeit arbeiten zu gehen, sofern man die BU Rente behalten will.
Der springende Punkt ist, dass ein Beruf, der nicht der vorherigen Lebensstellung entspricht das Thema Einkommensgrenze aushebeln kann. Doch bei der Formulierung solcher Anschreiben an den Versicherer solltest Du Dir Unterstützung holen.
Hallo,
da es unterschiedliche Vertragsbedingungen gibt, solltest du Aussagen zu den schädlichen Zuverdienstgrenzen in deinem Vertrag finden !
Solltest du darin keine erschöpfende Antwort für dich finden, kontaktiere deine Versicherung und falls es ein ok gibt, lass dir die Höhe vom künftigen Zuverdienst schriftlich bestätigen !
!!! .....gib dich nicht mit mündlichen Zusagen zufrieden. Sollte es später diesbezüglich zu Problemen kommen, will es immer keiner gewesen sein !
verliere ich dann das Recht auf die BU- Rente ?
Wenn du konkret eine neue Tätigkeit ausübst, die deiner voherigen Lebensstellung entsprochen hat, fällt der Leistungsanspruch weg.
Dann würde ja theoretisch bei vielen Menschen nach spätestens ein paar Jahren diese Leistung wegfallen, da man ja nicht von einem über Jahre oder gar Jahrzehnte gleichbleibendem Lohn ausgehen kann. Kleine Lohnerhöhungen sind ja schon notwendig um die steigenden Kosten auszugleichen und damit den Lebensstandard halten zu können. ...Aus Sicht der Versicherungsbedingungen ist das zwar eindeutig und richtig, aber wie ich schon erwähnte, ist das nicht lächerlich, wenn ich meinem Chef bitte, mir keine Lohnerhöhung zu geben, weil ich mit der BU-Rente dann mehr Geld habe, als mit der Lohnerhöhung und ohne BU-Rente? ...Mein Chef freut sich natürlich über gesparte Lohnkosten und lässt den Grundlohn sehr gerne konstant, aber irgendwie ist das doch ziemlich komisch. ...
Danke für Ihre Antwort. Der Punkt mit dem Niveau der neuen Arbeit ist für mich sehr interessant, da diese leider nicht mehr dem Standard der gelernten Ausbildung entsprechen wird.
Das Einkommen alleine ist für mich nämlich auch nur das eine, die Bestätigung die ich durch eine fordernde, meiner Ausbildung entsprechenden Tätigkeit bekomme der zweite, sehr wichtige Punkt.
Leider ist aber nur das Einkommen ein fester Punkt, der zweite Punkt ist bestimmt von der Versicherung oft sehr dehnbar definiert.