Private BU-Rente und Lohnerhöhung - Wird Rente gestrichen?

3 Antworten

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Nun, ersteinmal vorweggenommen, dass jeder BU Versicherer andere Definitionen bezügllich der Einkommensgrenze, dem Einkommensnachweis und der Lebensstellung hat.

Daher mal die Regeln skizziert, wie sie der BGH definiert hat. Es gibt zwei Punkte die es zu beachten gibt: Der erste Punkt betrifft die Einkommenshöhe (da sind die 80% als Obergrenze lehal definiert) das zweite betrifft die Lebensstellung bzw den Beruf selbst. 

Wenn beispielsweise ein Meister BU wird und dann später eine Tätigkeit als Aushilfe annimmt, so kann er durchaus mehr als die 80% verdienen, da er argumentieren kann, dass diese Tätigkeiten vom Niveau bzw erforderlichen Ausbildungsstand nicht der vorherigen Lebensstellung entspricht.

Fazit: Einkommen ist das eine - die soziale Stellung des neuen Berufs ist jedoch zu berücksichtigen.

Um bei Deinem Beispiel zu bleiben. Ja, so eine Situation kann auftreten! In diesem Fall wäre ein Ansatz nur noch Teilzeit arbeiten zu gehen, sofern man die BU Rente behalten will.


Frage3210 
Beitragsersteller
 07.10.2017, 15:38

Danke für Ihre Antwort. Der Punkt mit dem Niveau der neuen Arbeit ist für mich sehr interessant, da diese leider nicht mehr dem Standard der gelernten Ausbildung entsprechen wird.

Das Einkommen alleine ist für mich nämlich auch nur das eine, die Bestätigung die ich durch eine fordernde, meiner Ausbildung entsprechenden Tätigkeit bekomme der zweite, sehr wichtige Punkt.

Leider ist aber nur das Einkommen ein fester Punkt, der zweite Punkt ist bestimmt von der Versicherung oft sehr dehnbar definiert.

alfalfa  08.10.2017, 12:37
@Frage3210

Der springende Punkt ist, dass ein Beruf, der nicht der vorherigen Lebensstellung entspricht das Thema Einkommensgrenze aushebeln kann. Doch bei der Formulierung solcher Anschreiben an den Versicherer solltest Du Dir Unterstützung holen. 

Hallo,

da es unterschiedliche Vertragsbedingungen gibt, solltest du Aussagen zu den schädlichen Zuverdienstgrenzen in deinem Vertrag finden ! 

Solltest du darin keine erschöpfende Antwort für dich finden, kontaktiere deine Versicherung und falls es ein ok gibt, lass dir die Höhe vom künftigen Zuverdienst schriftlich bestätigen ! 

!!! .....gib dich nicht mit mündlichen Zusagen zufrieden. Sollte es später diesbezüglich zu Problemen kommen, will es immer keiner gewesen sein ! 

verliere ich dann das Recht auf die BU- Rente ?

Wenn du konkret eine neue Tätigkeit ausübst, die deiner voherigen Lebensstellung entsprochen hat, fällt der Leistungsanspruch weg.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Frage3210 
Beitragsersteller
 25.09.2017, 12:42

Dann würde ja theoretisch bei vielen Menschen nach spätestens ein paar Jahren diese Leistung wegfallen, da man ja nicht von einem über Jahre oder gar Jahrzehnte gleichbleibendem Lohn ausgehen kann. Kleine Lohnerhöhungen sind ja schon notwendig um die steigenden Kosten auszugleichen und damit den Lebensstandard halten zu können. ...Aus Sicht der Versicherungsbedingungen ist das zwar eindeutig und richtig, aber wie ich schon erwähnte, ist das nicht lächerlich, wenn ich meinem Chef bitte, mir keine Lohnerhöhung zu geben, weil ich mit der BU-Rente dann mehr Geld habe, als mit der Lohnerhöhung und ohne BU-Rente?  ...Mein Chef freut sich natürlich über gesparte Lohnkosten und lässt den Grundlohn sehr gerne konstant, aber irgendwie ist das doch ziemlich komisch. ...