Kann man gleichzeitig die monatliche Rente aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und der privaten Unfallrente beziehen?
Mein Versicherungsmakler meint, dass wenn ich aufgrund eines Unfalls berufsunfähig werde sollte und quasi die Rentenleistungen beider Verträge greifen würden dann zahlt trotzdem am Ende nur zB. die BU eine monatliche Rente aus...Deshalb kann man auf die Unfallrente bei Abschluss verzichten...srimmt das oder bekommt man nicht doch die Leistungen der Rente aus beiden Verträgen ausgezahlt?
4 Antworten
Beides geht. Bei der BU legen meist die Versicherer eine einkommensabhängige Obergrenze fest.
Eine Unfallrente würde ich mir dennoch überlegen. Diese zahlt ausschließlich bei unfallbedingter Invalidität und dann erst ab einem bestimmten Grad der aus der Gliedertaxe ermittelt wird.
Lass Dir bitte von Deinem Makler erläutern, wie Versicherungen einen Unfall definieren. Entscheide dann selbst ob das dann wirklich so sinnvoll ist.
Eine Summenzahlung bei Invalidität erachte ich eher noch als Zielführend, wenn man unbedingt Risiken eines Unfalles absichern möchte. Das ist dann auch nicht so teuer. Dann sollten zumindest Bergungskosten mit min. 35.000 EUR aufwärts abgesichert sein.
Gerne bauen Unfallversicherungen Klauseln ein, daß ab einen bestimmten Alter keine Einmalzahlung geleistet werden müssen, sondern diese ratierlich erbracht werden. Am besten Verträge ohne solche Klauseln suchen.
Mein Versicherungsmakler meint
Sicher, dass der Herr Makler ist?
Deshalb kann man auf die Unfallrente bei Abschluss verzichten...srimmt
das oder bekommt man nicht doch die Leistungen der Rente aus beiden
Verträgen ausgezahlt?
Es gibt weder für die Unfall- noch für die BU-Versicherung ein gesetzliches Bereicherungsverbot. § 200 VVG gilt für Krankenversicherung insbesondere Krankentagegeld.
Es sind Summenversicherungen und du kannst so viele abschließen und aus so vielen Leistungen beziehen wie Versicherer dir bereit sind zu geben (du musst nur bei einer Frage im Antrag ob weitere Verträge bestehen korrekt antworten).
Der Grund warum man den Einschluss einer Unfallrente weglässt, wenn der Kunde über einen passenden BU-Schutz verfügt ist ein pragmatischer:
Die Unfallrente ist so ziemlich der teuerste Bestandteil der privaten Unfallversicherung. Hier kommt es auf eine möglichst hohe Invaliditätsleistung an.
Einen Fall zu konstruieren in dem ein Mensch durch Unfall invalide wird aber nicht auch zu mind. 50% BU ist, ist extrem selten.
Überlege doch mal logisch:
Wenn Du für beide Verträge Beiträge gezahlt hast. musst Du auch von beiden Instituten Leistungen bekommen.
Beide Renten könnten parallel leisten.