Die Schufa ist ein Unternehmen wie jedes andere und jeder kann thereotisch ihre Services nutzen, egal ob im Inland oder Ausland. Praktisch jedoch ist mir nicht bekannt, dass ausländische Banken oder Kreditgeber bei ihr anfragen würden. Mir sind z.B. mehrere Fälle bekannt, in denen Personen in Großbritannien Kreditkarten verwehrt wurden, obwohl diese eine einwandfreie Schufa-Historie haben. Begründet wurde dies (zumindest in einem Falle) mit der Tatsache, dass sie keine Informationen zur Credit History finden konnten. Rein praktisch stelle ich mir das auch schwierig vor, da eine Bank im Ausland für praktisch jeden ausländischen Kunden einen Anbieter wie die Schufa im jeweiligen Heimatland kennen müsste. Würde z.B. eine deutsche Bank bei einem Anbieter in der Ukraine anfragen? Höchstwahrscheinlich nicht.

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Da wirst du nicht viel machen können. Eine gerichtliche Auseinandersetzung würde wohl auf zusätzliche Gutachten hinauslaufen, dessen Ergebnis ungewiss ist. Im Endeffekt wirst du weniger Geld und Nerven verlieren wenn du das Handy auf eigene Kosten reparieren lässt.

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Mir scheinen die Produkte identisch zu sein (bis auf die konkreten Prämien- und Zinskonditionen). Einen Unterschied in der Flexibilität kann ich nicht erkennen. Aber eventuell hängt dies auch von der lokalen Sparkasse ab. Eine kurze Recherche bei verschiedenen Sparkassen ergab schon mal unterschiedliche Zinssätze. Zudem scheint das Traumsparen sich mehr an junge Sparer zu richten (zumindest auf Basis der Website-Aufmachungen).

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Bei mir hat es nur bei der eigenen Bank funktioniert (damals noch Sparkasse). Heute bei der DKB klappt es allerdings nirgendwo, was auch daran liegen mag, dass die DKB keine eigenen Automaten hat.

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Willst du die Wohnungssituation wirklich noch mit rechtlichen Streitigkeiten belasten? Da kannst du ja lieber direkt ausziehen. Besser nochmals ansprechen und darauf hinweisen, dass dem Vermieter nur 2 Bewohner gemeldet sind und, solltet ihr euch nicht einigen können, du dich gezwungen fühlst, den Vermieter über die neue Situation zu informieren. Das sollte erst einmal ausreichend Druck aufbauen, um doch noch eine Einigung zu erzielen. Ansonsten, wenn du kannst, einfach nur ein Drittel der Nebenkosten bezahlen (aber vorher dem Vermieter mitteilen!).

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Wenn du sonst wirklich keinerlei Backup hast, sind 3000-4000 EUR sicherlich angebracht. Damit kannst du dir im Notfall ein Ticket aus dem australischen Jungle zurück nach Hause kaufen oder auch mal spontan ne neue Waschmaschine anschaffen. Mehr schadet allerdings natürlich nie und die genaue Summe hängt auch sehr stark von deinen Lebensumständen ab (Auto? Eigentumswohnung? Versicherungen? familiäre Belastungen?)

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Was habt ihr denn noch für Werte in der GmbH liegen? Die GmbH als Hülle ist ja erstmal wertlos. Wichtig ist, was dahinter steht. Mir ist nicht bekannt, dass es für Gesellschaften im Gastronomiebereich einen öffentlichen Marktplatz oder etwas Ähnliches gibt. Insofern seid ihr wahrscheinlich auf euer Netzwerk und Bekannte/Verwandte angewiesen. Ansonsten würde ich mich mal bei anderen Gastronomen in der Umgebung umhören.

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Der Teilzeitjob ist unerheblich solange deine Tochter sich noch in der Ausbildung (Studium, Ausbildung, ...?) befindet. Weitere Informationen zu den Voraussetzzungen findest du hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html

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Klar ist das ein gutes Zeichen. Immerhin hat das Unternehmen Interesse an dir gezeigt, egal worum es jetzt konkret ging (eine Absage wir es höchstwahrscheinlich nicht gewesen sein ;-)). Ich würde jetzt aber auch nicht zu schnell wieder bei denen Anrufen sondern, wie althaus schon sagt, ein paar Tage (1-1,5 Wochen) warten und dann noch einmal per Email oder Telefon nachfragen. Letztlich haben sie die Initiative ergriffen und so werden sie sicher auch noch einmal versuchen, dich zu kontaktieren.

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Hilfe..!! Fahrtkosten während diplomarbeit absetzen?

Hi Alle,

Erstens .. Mein deutsch ist nicht prima.. Bitte entschuldigen..

Ich fülle die EinkommenSteuererklärung für die Jahr 2011 auf. Folgende gibt die Hintergrund.

Ich bin ein Master Student in eine Deutschen Hochschule. Ich war als ein Diplomand in Düsseldorf von 01.09.2011 bis 29.02.2012 bei einem firma tätig. Diese Diplom\ Masterarbeit ist für uns verpflichtend. Ich habe monatlich 800€ brutto \ 633 netto pro monat als entschädigung von der Firma bekommen. Ich habe während diese tätigkeit als diplomand in düsseldorf gelebt ( ich meine ich bin in Düsseldorf als ein bürger registriert). Die entfernung von mein wohnung zu die Arbeitsstelle war 8 km (einer richtung). Ich habe kein Auto d.h. kaufte ich eine Fahrkarte zur Nutzung der öffentliches verkehrsmittel. Ich habe monatlich 45€ bezahlt ( für die Fahrkarte). Die firma ist jetzt zufrieden mit mein arbeit und ich wird als ein festarbeiter von Mai 2012 mit die gleichen firma arbeiten.

Der LohnsteuerbescheinigungsAusdruck für die 4 monate von 01.09 - 31.12 beinhaltet die folgende Felde..

Bruttoarbeitslohn - € 3200

ArbeitgeberAnteil zur gesetzlichenrentenversicherung - € 318

ArbeitnehmerAnteil - € 318

Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen krankenversicherung - 262

Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung - 39

Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung - 48

Es gibt keine andere Felde.

Meine frage :

Kann ich die ( 4 monate in 2011 * 45€ = €180 ) Fahrtkosten als Werbungskosten in die Elsterformular deklarieren?Werden die Fahrtkosten rückerstattet? Bitte helfen..

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Spar die ganze Rechnerei. Du hast einen Grundfreibetrag von 8004 EUR pro Jahr, bis zu dem du keine Steuern zahlst (mal vereinfacht ausgedrückt). Mit deinem Bruttoarbeitslohn von 3200 EUR kommst du nicht über diese Grenze und brauchst dir somit auch nicht die Mühe machen und versuchen, dein zu versteuerndes Einkommen durch Werbungskosten zu verringern. Oder hast du noch anderweitig signifikante Einkünfte (e.g. Zinsen? Gewinne aus Aktiengeschäften?).

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Klar, und am besten schickt sie dir auch noch nen Kasten Bier als Dankeschön ;-) Nein mal im Ernst: die Privathaftpflicht zahlt in der Regel nichts, sofern sie Wind davon bekommt, dass du zu dem Zeitpunkt stark angetrunken/betrunken warst. Ob sie das allerdings herausfindet, steht auf einem anderen Blatt. Etwas anders sieht es dagegen bei der Autohaftpflicht aus. Diese zahlt den Schaden des Geschädigten wohl, holt sich aber zumindest einen Teil (meist abhängig vom Alkoholpegel des Schädigenden) wieder. Finde es auch gut, dass die Haftpflicht so verfährt, da sonst falsche Anreize gesetzt werden.

Quelle: u.a. http://www.finanzfrage.net/frage/zahlt-die-privathaftpflicht-fuer-einen-schaden-der-unter-alkoholeinfluss-entstanden-ist

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