Ob man es theoretisch dürfte, weiß ich nicht, aber ich kann es mir nicht vorstellen. Eine solche Regelung wäre absolut nicht im Sinne des Kindes. Abgesehen davon, dass das Kind sich wahrscheinlich in keiner Klasse richtig integrieren kann und immer wieder aus dem gewohnten Umfeld gerissen wird, passen wahrscheinlich auch die Lehrpläne nicht zusammen. Zumindest zeitlich nicht. Da sollten die Eltern schon eine bessere Lösung finden.
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Ausfalldeckung bedeutet, dass deine Haftpflichtversicherung einspringt, wenn der, der dir etwas beschädigt, selbst nicht haftpflichtversichert ist. Es ist also eine zusätzliche Versicherung, dass du nicht auf dem Schaden sitzen bleibst, der dir entstanden ist. Ich finde diesen Zusatz sehr sinnvoll und meistens kosten auch diese Tarife nicht viel mehr. Ich würde folglich dazu raten.
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Für eine Person gelten 45qm. Für jede weitere Person gibts dann 15qm drauf. Wichtig sind dabei aber auch die Mietkosten. Hier eine Infoseite darüber:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/angemessene-wohnung.html