Darf ich als Sozialhilfeempfängerin eine 3-Zimmer-Wohnung nehmen?
Ich bin 24 Jahre alt und aufgrund einer Krankheit erwerbsunfähig, d.h. ich kann nicht arbeiten. Eine kurze Info zu meinen Lebensunterhalt: Ich bekomme Sozialhilfe, was mir das Arbeitsamt zahlt. Ich möchte nächstes Jahr ausziehen nach meinen 25. Geburtstag. Ich möchte dann gerne eine 3 Zimmer Wohnung nehmen. Und falls ihr euch jetzt fragt, warum ich eine 3 Zimmer Wohnung möchte obwohl ich allein bin. Ich weiß dass eine 3 Zimmer Wohnung eigentlich zu groß für mich allein ist, aber ich habe einen großen Kinderwunsch und plane nächstes Jahr mein erstes Kind, also ich will nächstes Jahr schwanger werden. Und weil ich dann nicht nochmal umziehen möchte, möchte ich gleich eine Wohnung mit Kinderzimmer nehmen. Daher jetzt meine Frage. Darf ich obwohl ich Sozialhilfe bekomme und alleine bin eine 3 Zimmer Wohnung nehmen da ich einen Kinderwunsch habe?
4 Antworten
Vor (!) Abschluß des Mietvertrags muß das Jobcenter die Anmietung genehmigen. Das ist ganz wichtig. Ansonsten wird die Miete nicht übernommen. Im übrigen würde es auch keinen Vermieter geben der ohne Nachweis der Finanzierung einen Mietvertrag abschließen würde.
Welche Wohnungsgrößen genehmigungsfähig sind, hängt vom örtlich zuständigen Jobcenter und den dortigen Verwaltungsvorschriften ab. Üblicherweise werden für Einzelpersonen nur 45 bis 50qm und für Haushalte mit 2 Personen um die 60qm genehmigt. Der bloße Kinderwunsch macht noch keinen 2-Personen-Haushalt. Die zulässige Miethöhe wird ebenfalls durch Verwaltungsvorschriften bestimmt. Es wird extrem schwierig werden, eine Wohnung zu finden die diesen Kriterien genügt. Die Mietsätze sind fast überall unrealistisch niedrig angesetzt und liegen weit unter den marktüblichen Mieten.
Ich habe schon sehr viele begründungen gelesen, warum man was möchte, aber deine ist so herausragend, dass sie mich fast vom stuhl fallen liess.
du hast nichts, lebst vom amt und willst, dass das amt dir als einzelperson eine 3 zimmerwohnung sponsert und die möbliert.
leider ist das so, dass es beim amt kein wunschkonzert gibt und nur der ist-zustand zählt und der ist du 24-jährig, hast anspruch auf eine 1 raum wohnung, völlig egal mit wie vielen kindern du dich nachts im traum siehst. selbst, wenn du bereits ein kind hättest, würdest du nur maximal eine 2 zimmer wohnung bekommen. da du ja nicht arbeitest, also den ganzen tag zeit hast, googel mal und da wirst du dann alles finden, was dir als kinderlose einzelperson zustehen würde.
Ich kenne dort nicht alle Vorschriften, aber ich halte eine 3-Zimmer-Wohnung für etwas unrealistisch.
Aus folgenden Gründen:
1. Eine größere Wohnung, weil Du ein Kind planst, schon auf Vorrat wird man Dir nicht genehmigen.
2. Wenn das Kind dann geboren ist, wird man Dir erstmal raten es über den Unterhalt vom Vater zu finanzieren.
Wer weiß denn, ob du nächstes Jahr nicht wieder arbeiten gehst, bzw. aus dem Bezug draussen bist? Das Amt nimmt den Ist-Zustand auf. Und da du derzeit alleine bist, wird dir kaum eine 3 Zimmer Whg zustehen. Es sei denn, du findest eine Günstige und kannst sie rechtfertigen. Übrigens, einem Hund steht ein eigenes Zimmer zu ;)