Wie wird ein "Währungsmehrbestand" gebucht?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Tut mir leid, aber ich verstehe Deine Bucherei nicht.

Du hast die Aktien gekauft und 1.000,- Euro ausgegeben. Unklar ist da für mich nur, ob erst ein Dollarkonto eigerichtet wurde mit 1.000,- Euro = 1.100,- Dollar udn nach dem Kauf Dollarkonto 0,-, oder ob das Dollarkonto erst beim Verkauf für 1.320,- Dollar entstand.

I'm Prinzip aber egal.

BEim Verkauf steht danach 1.320,- Dollar auf dem Konto. Beim Verkauf wurden 1.200,- Verkaufserlös erfasst und der Gewinn von 200,- Euro realisiert.

Im Moment wo die Dollars getausch werden, kommen 1.257,14 Euro auf das Konto.

Das ergibt 57,14 Gewinn aus Währungsdifferenz.

Ich kenne das, weil ich ein Revolutkonto habe, was ja bekanntlich automatisch 3 Währungen enthält.

Wenn ich meinem Mandanten in St. Andrews 1.500,- Euro berechne udn er mir zum Tageskurs 1.260,- Pfund überweist, sind das meine Erlöse , also wieder die 1.500,- Euro.

Wenn ich dann nach einigen Wochen merke, dass die 1.260,- Pfund nicht für einen Aston Martin Oldtimer reichen und und es nicht sinnvoll ist sich Hoffnungen zu machen, und die Pfund in Euro tausche durch den Twich bei Revolut udn 1.550,- Euro im Hauptkonto landen, habe ich 50,- Euro aus Währungsdifferenzen gewonnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

StevieB 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 16:01

super, vielen Dank. Hat mir sehr geholfen.

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Steuerlich wird immer zum Euro hin betrachtet.

Somit greifen hier einige Geschäfte. Du kaufst in USD und musst hier den Gegenwert in Euro heranziehen. Wenn die nun die Aktien in USD verkaufst, dann musst Du zum Verkaufszeitpunkt in Euro umrechnen und das ist dann Dein steuerlicher Gewinn oder Verlust in Euro. Wie der Gewinn in USD ist, spielt steuerlich keine Rolle, sondern immer nur der Gegenwert in Euro.

Beim Verkauft sind Dir also USD Dollar zugeflossen, den Euro Gegenwert hast Du nun schon berechnet. Wechselst Du später die USD in Euro, dann musst Du den Euro Gegenwert mit dem vorherigen Gegenwert aus dem Verkauf verrechnen. Kommt hier ein Gewinn oder Verlust bei raus, ist dieser steuerlich relevant, wenn die Transaktion innerhalb eines Jahres erfolgt, nach einem Jahr ist es im Grunde egal, da es bei Währungsgeschäften eine 12-monatige Spekulationsfrist gibt.

Das Finanzamt akzeptiert Wechselkurse des Tages (ich nehme immer den Tagesschlusskurs, da dieser veröffentlicht wir und einfach herauszufinden ist). Es muss nicht der absolut exakte (Minuten- oder gar sekundengenau) Wechselkurs zum Kauf bzw. Verkaufszeitpunkt sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium Betriebswirtschaft / Vermögensverwalter und -Berater