Wenn das monatliche Nettoeinkommen des Hinterbliebenen ab 1. Juli 2021 oberhalb eines Freibetrags von 902,62 Euro West bzw. 883,61 Euro Ost liegt, wird es auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. 40 Prozent des Betrages, der 902,62 Euro im Westen und 883,61 im Osten übersteigt, wird von der Hinterbliebenenrente abgezogen. (Bei hohem eigenen Einkommen besteht dann nach geltendem Recht kein Anspruch mehr auf Hinterbliebenenrente.)
Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft. So ist sichergestellt, dass er mitwächst, wenn die Renten erhöht werden. Die Rentenwerte ändern sich jährlich am 1. Juli.
Mit den 880 Euro netto bist du schon ziemlich nah am Freibetrag. Das wären sehr "kleine Schritte" bei nach-und-nach-Auszahlung.