Wie weiß ich ob ich kindergeld für eine übergangszeit bekomme?
Mein Ausbildung ist leider nichts für mich ich wollte sie desswegen abbrechen und Höhere Handelsschule machen weiß aber nicht wie das in der Zeit bis ich angemeldet bin mit dem Kindergeld aussieht hab auch auf google was mit einer übergangszeit gelesen habe aber leider nicht genaueres gefunden.
4 Antworten
Ü18 ist Kindergeld an Bedingungen geknüpft. Die Übergangsfrist würde 4 Monate betragen, wäre jetzt also noch etwas früh um zu kündigen.
Lese doch einfach mal die Bedingungen für Kindergeld bei Kindern Ü18 nach. Es gibt verschiedene, die erfüllte sein müssen. In Ausbildung sein, ist eine davon.
Wenn du etwas anderes hinbekommst...
Zunächst mal kommt es darauf an, ob Du in Deinem Bundesland noch schulpflichtig bist. In NRW und etlichen anderen BL ist man dies bis zum Ende des Schuljahres, in dem man volljährig wird. Wirfst Du die Ausbildung hin, müsstest Du dann in eine Berufsschulklasse für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz wechseln - was in der Regel alles andere als erstrebenswert ist.
Bist Du noch schulpflichtig, dann gehst Du da eben hin und es wird weiter Kindergeld gezahlt.
Bist Du nicht mehr schulpflichtig, dann gibt es für den Bezug von Kindergeld - welches übrigens in der Regel den Eltern zusteht und nicht dem Kind - die folgenden Voraussetzungen:
- Du befindest Dich zum ersten Mal in einer Schul- oder Berufsausbildung
- Du befindest Dich in einer zweiten Ausbildung und arbeitest nicht mehr als 20 Wochenstunden
- Du befindest Dich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von nicht mehr als 4 Monaten
- Du machst ein Praktikum mit Bezug zum angestrebten Beruf oder absolvierst einen Freiwilligendienst
- Du hast keinen Ausbildungsplatz gefunden, bemüht Dich aber nachweislich um einen solchen (als Nachweis reicht es aus, ausbildungsplatzsuchend bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet zu sein)
- Du bist arbeitslos, jünger als 21 und bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet
- Du bist aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage, Deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Da Deiner Beschreibung nach nichts davon auf Dich zutrifft, haben Deine Eltern ab der Kündigung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Beginn des Schuljahres keinen Anspruch auf Kindergeld für Dich.
Aber das ist ja kein Problem: Du suchst Dir einfach einen Job und gleichst Ihnen (mindestens) den Verlust aus - ich (!) würde wohl je nachdem, wie Du die kommenden 8 Monate zu verbringen gedenkst, auch zusätzliches Kostgeld einfordern (da Du die Frage von Angelsiep, was Du in der Zwischenzeit machen wirst, nicht beantwortet hast, hielt ich diesen Hinweis für erforderlich).
"habe aber leider nicht genaueres gefunden."
Das finde ich SEHR seltsam, denn mit den Suchbegriffen "Kindergeld über 18" oder "Kindergeld volljährig" bekommt man als erstes Ergebnis den Webauftritt der Bundesagentur für Arbeit, wo genau das ausführlichst erklärt wird...
Wie alt bist du ?
Wann geht die Schule los ?
Was machst du in der Zwischenzeit ?
Bin 18 und die Schule würde im August nächsten jahre beginnen
Du bekommst soviel Kindergeld wie Kommas und Punkte in Deiner Frage!
Ups: Also NULL
Sorry, ich empfinde das als Frechheit, wie man hier Fragen stellt! 🤮🤮🤮🤮🤮