Wie verhält sich die Kleinunternehmerregelung bei Einnahmen aus dem Ausland?
Hallo,
ich arbeite freiberuflich und beziehe momentan 90% meiner Einnahmen aus dem Ausland. Bisher war ich laut deutschem Recht immer Kleinunternehmer. Letztes Jahr habe ich jedoch mehr als 22.000 Euro verdient. Aber die Einnahmen sind, wie gesagt, zu 90% aus dem Ausland - also die Auftraggeber waren alles ausländische Firmen. Im Internet finde ich keine eindeutigen Infos dazu, wie es sich mit der Kleinunternehmerregelung und Einnahmen aus dem Ausland verhält. Kann mir jemand weiterhelfen?
2 Antworten
Was hat dich dazu bewegt, die Kleinunternehmerregelung anzuwenden, wenn 90 % Deiner Umsätze mit dem Ausland stattfinden?
Umsätze mit Unternehmen, die Ihren Sitz im Ausland haben sind nicht steuerbar, also fällt keine Umsatzsteuer an.
Aber trotzdem hat man den vollen Vorsteurabzug udn das ist in dem Fall bares Geld, auf das Du verzichtet hast.
Aber siehe mein 2. Absatz, die Umsätze sind nicht steuerbar und zählen nicht mit bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes, der für die 22.000,- Euro Grenze gilt.
Sorry, wer hat dich nur beraten!?!