Wie stelle ich als Werkstudent zusätzlich Rechnungen für Nebentätigkeiten?
Ich bin Werkstudent bei einem großen Unternehmen, 20h die Woche. Selten arbeite ich auch für eine kleinere Agentur, bei der ich jetzt eine Rechung schreiben muss.
Wie sieht die Rechtslage und die richtige Abwicklung der Steuer für diese zusätzlichen Rechnungen aus?
Kommt es an die Höhe des Gehalts/der Rechnung an? Kann ich die Rechnung einfach schreiben, bzw welchen Steuersatz berechne ich?
Muss ich mich vielleicht sogar als Kleingewerbe anmelden?
Bin etwas verwirrt, freue mich über eine Antwort sehr. Liebe Grüße, Felix
1 Antwort
Wie sieht die Rechtslage und die richtige Abwicklung der Steuer für diese zusätzlichen Rechnungen aus?
Es ist eine selbständige Tätigkeit. Abwicklung über die Einkommensteuererklärung udn Umsatzsteuererklärung.
Kommt es an die Höhe des Gehalts/der Rechnung an? Kann ich die Rechnung einfach schreiben, bzw welchen Steuersatz berechne ich?
Welche Leistungen erbringst Du?
Muss ich mich vielleicht sogar als Kleingewerbe anmelden?
Kaum, weil es Kleingewerbe nicht gibt. Was es nicht gibt, kann man nicht anmelden. Eventuell aber ein Gewerbe als Nebenerwerb,.
Wie sieht die Rechtslage und die richtige Abwicklung der Steuer für diese zusätzlichen Rechnungen aus?
Da Du für ein Unternehmen arbeitest, wird umsatzsteuerlich die Regelbesteuerung günstiger sein.
wfwbinder hat schon geschreiben, dass es für Dich Einkommensteuer und Umsatzsteuer gibt
Die Einkommensteuer kommt nicht auf die Rechnung, die ergibt sich später aus deinem Einkommensteuerbescheid. Und eine Steuerklasse hast Du als Selbstständiger sowieso nicht.
Die Umsatz-oder Mehrwertsteuer kommt auf die Rechnung und die ist zzt. 19%. Wenn Dir das ganze jetzt über den Kopf wächst, versuchst Du es am Anfang vielleicht doch ohne Umsatzsteuer. Das geht bis 17500 EUR im Jahr und dann heißt das Kleinunternehmerregelung.
Jetzt frage ich mich bloß noch, welche Steuerklasse ich bei der Rechnung für den zweiten Arbeitgeber angeben muss.
Du bist selbständig und hast keinen Arbeitgeber, sondern Auftraggeber. Deine Steuern zahlst Du nach Abgabe der Einkommensteuererklärung.
Du schreibst Deine Rechnung, zuzüglich 10 % Umsatzsteuer und hoffst auf baldigen Geldeingang.
Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort!! Jetzt frage ich mich bloß noch, welche Steuerklasse ich bei der Rechnung für den zweiten Arbeitgeber angeben muss. Ich erbringe die Leistung einer Videoproduktion.