Wie schnell ist die bucklige Verwandschaft?
Ich wuerde gerne mal meine Todesanzeige in einer Zeitung aus der Region meiner Tochter aus erster Ehe einstellen. Sie ist raffgierig, falsch und deshalb besteht kein Kontakt. Der Effekt, den ich austesten moechte, wie aggressiv und mit welchen Mitteln in welcher Zeit faellt sie ueber meine " Hinterbliebenen" her und fordert ihren Pflichtteil ein. Wir sind weit genug auseinander, so dass hier keine Schockwelle entsteht, oder mich jemand amtlich abmeldet. Was koennte die Idee rechtlich fuer mich bedeuten?
5 Antworten
Ich denke, es wäre illegal, für einen anderen, der noch lebt, eine Todesanzeige zu schalten.
Für einen selber, warum auch immer, müsste das legal sein.
Ich kann den Gedankengang des Fragestellers nachvollziehen.
Mir stellt sich aber hier die Frage, ob die Zeitung sowas mitmacht.
Ich denke, die Zeitungen haben Vorkehrungen getroffen, dass keine "falschen" Todesanzeigen geschaltet werden und wollen vielleicht einen Nachweis, wie die Sterbeurkunde sehen.
Wenn dem so sein sollte, kann es sein, dass der Auftrag garnicht angenommen wird.
Wäre interessant zu wissen, wie die Sache ausgeht.
Für Dich selbst kannst Du natürlich eine Todesanzeige schalten, aber ob das die Tageszeitung in der Region Deiner Tochter macht ist mehr als fragwürdig, da Du doch der Auftraggeber selbst wärest - Verstorbene können keine Aufträge mehr erteilen.
Äußerst makaber .... wie kann man sein Kind so ablehnen - wie kommt es sooo weit?
Wozu eine offizielle Todesanzeige ....
schnitz Dir eine und lasse ihr anonym eine "Kopie" zukommen.
"Gute" Frage und hübsch formuliert ! Im für seinen morbiden Humor bekannten Österreich wird so eine Aktion bestimmt öfters mal veranstaltet .... :-)))
siehe Lisa Eckhart (cool - die YT-Streamingfunktion von ff.net!)
Schon makaber, oder? Schließ sie doch lieber aus dem Testament aus. Was meinst du, was auf deine Aktion folgen würde???