Wie lange darf sich der Arbeitgeber bei der Erstattung von Auslagen Zeit lassen?
Wenn man bspw. im Rahmen einer Geschäftsreise Auslagen für das Hotel oder das Taxi geleistet hat, wie lange darf der Arbeitgeber dann mit der Erstattung warten? Hat man Anspruch auf Zinsen?
2 Antworten
Ich denke mal, wenn es nciht direk nach der Reise erfolgt, so doch spätestens mit der nächsten Gehaltsauszahlung.
Anspruch auf Zinsen, wenn man gegenüber dem AG fällig gestellt hat und trotzdem nichts kommt.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Spätestens nächste Gehaltsabrechnung. Zinsanspruch? Da muß Feuer unter'm Dach sein.
Bei größeren, teureren Reisen kann man sich einen Vorschuß holen, aber bei € 200 voraussichtlichen Kosten sollte man so etwas lieber nicht tun. Manchmal muß man aber seinem Vorgesetzten auch seine privaten Nöte mitteilen.