Wie lange darf es dauern bis ich meine Ausgaben für die Dienstreise erstattet bekomme?

3 Antworten

Hallo,

es gibt keine rechtliche Grundlage, innerhalb welcher Zeit der Arbeitgeber die Reisekosten zu erstatten hat. Natürlich muß die Erstattung in einem vernünftigen Verhältnis in zeitlicher Hinsicht zu der Dienstreise stehen.

Legitim ist die Frage von Pv59, wie lange wartest du bereits auf die Zahlung?

Mit viel Geduld würde ich eine 4 bis längstens 8 - wöchige Dauer noch hinnehmen, danach ist aber Schluß mit lustig.

Aufgrund dieses Vorfalls würde ich künftig einen Vorschuß anfordern.

Hast du denn überhaupt schon einmal beim AG nachgefragt ? Wäre schließlich anfänglich eine logische Schlußfolgerung ! K.

Wenn Du einen Dienstreise tätigst und gleich darauf die Abrechnung einreichst, dauert es typischerweise noch ca. eine Woche, bis diese genehmigt, übermittelt und bearbeitet sein kann. Da manche Organisationen (Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Behörden) ggf. nur einmal im Monat (wenn Du Glück hast: zweimal) die Überweisungen vornehmen und dafür auch nochmal ein Vorlauf erforderlich ist, wirst Du wohl im Schnitt ca. 3-4 Wochen auf Erstattungen warten müssen.

Erfahrungsgemäß sind Auslandsreisen komplizierter und dauern dann noch länger - insbesondere wenn man hier noch Rückfragen bekommt.

Für Inlandsreisen würde ich 2-4 Wochen, für Auslandsreisen 2-6 Wochen bis zur Erstattung für angemessen und realistisch halten. Eine Höchstdauer bis zur Erstattung gibt das Bundesreisekostengesetz nicht vor. Mir wären auch keine sonstigen Regelungen in Gesetzesnatur für diesen Punkt bekannt.

Ist der ausgelegte Betrag zu hoch (irgendwo habe ich etwas von 10% des monatlichen Gehalts als noch zumutbare Größenordnung gelesen), kannst Du pro Reise einen Vorschuß beantragen bzw. insgesamt für ein Jahr einen Dauerreisekostenvorschuß. Manchmal gibt es auch die Option einer Unternehmenskreditkarte, die Du nutzen kannst, um Auslagen erst verspätet bezahlen zu müssen - idealerweise kongruent zu den Erstattungsperioden.