Wie ist eine Preiserhöhung eines Festpreises zu rechtfertigen?
Meine Schwester baut ein Haus mit einem Generalunternehmer. Lt. Kaufvertrag ist ein Festpreis von 500.000 € vereinbart, der gültig ist bei einem Baubeginn bis 01.05.23. Der Baubeginn war aber 3 Monate später. Demnach fordert der Unternehmer eine Preiserhöhung gemäß Baupreisindex NRW. Er legt jedoch die Indexierung vom Tag des Abschlusses des Kaufvertrages zugrunde und nicht vom Tag des ursprünglich vereinbarten Baubeginns. Er wälzt damit im Nachhinein sein gesamtes Preisrisiko zwischen Kalkulation am Tag des Kaufvertrages bis zum Tag des ursprünglich geplanten Baubeginns auf meine Schwester ab. Damit ist der Festpreis quasi ausgehebelt. Ist das rechtens?
2 Antworten
Das ist eine Fragestellung bei der ein Forum an seine Grenzen stößt. Im Übrigen auch eine der so beliebten weil kostengünstigen Internetberatungen durch einen Rechtsanwalt.
Man müßte hier zunächst einmal den Bauvertrag in vollem Umfange vorliegen haben und auswerten können. Es ist bisher noch nicht einmal klar, ob wir hier einen Bauvertrag nach BGB oder einen nach VOB/B als Grundlage haben. Von besonderen Vereinbarungen braucht man da erst garnicht zu reden.
Ohne die Rechtsprechung zum Thema gesucht, geprüft und gewürdigt zu haben frage ich mich zum Beispiel, ob es nicht eine Rolle spielen muss, wer für den späteren Beginn der Baumaßnahme verantwortlich ist.
Zudem müßte geprüft werden, ob eine Erhöhung nach Index überhaupt zulässig ist. Kann ja sein, dass der Bauunternehmer überhaupt keine gestiegenen Kosten hatte. Bei einem Generalunternehmer gehe ich nämlich davon aus, dass der alle Verträge mit den Subunternehmern ebenfalls nach Festpreis abgeschlossen hatte und das dann auch noch mit Klauseln die keinerlei Preiserhöhung zulassen. Die da üblichen Kneblungsverträge eben.
Das mit den zum ausschließlichen Vorteil des Bauunternehmers gewählten Zeitpunkt kommt hinzu.
An sich ist das ein Fall für die Beratung durch einen auf das private Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort und die guten Denkanstöße!
Falls es jemanden interessiert, wie der Anwalt für Baurecht die Sache beurteilt, gebe ich gerne meine Erkenntnisse weiter:
Der Festpreis gilt bis zum Tag des Baubeginns. Der am Tag des Baubeginns gültige Index ist der Ausgangswert zum Index, der am Tag des tatsächlichen Baubeginns festgeschrieben ist. Der Vertrag ist auf Grundlage der VOB/B, wobei diese nur greift, wenn Vertragsbestandteile unklar sind. Die Preiserhöhung ist nicht unklar. Eine Preiserhöhung nach Index ist im Vertrag festgeschrieben und rechtlich zulässig. Sie ist in diesem Fall jedoch falsch berechnet worden. Die prozentuale Erhöhung anhand der Indexzahlen wird berechnet: [(Neuer Indexwert geteilt durch alten Indexwert) × 100] – 100 = prozentuale Veränderung. Das Ergebnis bedeutet in unserem Fall, dass ein deutlich zu hoher Mehrpreis verlangt wurde.
Deine Schwester sollte mit dem kompletten Vertrag zum Anwalt gehen!
Das hatte ich auch schon geraten. Aber ein Versuch hier zu fragen war es wert angesichts der vielen kompetenten User. Danke.