Wie ist die Erbschaft einer Kapitalauszahlung aus einer Betriebsrente in der Steuererklärung zu berücksichtigen?
Meine Frau erbte nach dem Tod ihrer Mutter ihre Betriebsrente, die sie kurz zuvor als Einmalkapitalzahlung beantragt hatte. Als meiner Frau der Betrag abzüglich der gesetzlichen Abzüge überwiesen wurde, ist sie als Beamtin automatisch in eine schlechtere Steuerklasse gerutscht, sie ist also zu unserem Erstaunen wie eine Angestellte des ehemaligen Arbeitgebers ihrer Mutter behandelt worden. Folglich hat sie jetzt auch einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung von der Firma erhalten.
Wenn ich diese zweite Lohnsteuerbescheinigung in mein Steuerprogramm eingebe, verringert sich die errechnete Lohnsteuerrückzahlung in erheblichem Maße. Ich frage mich, ob hier alles richtig gelaufen ist, oder ob meine Frau und ich irgendetwas falsch gemacht haben. Es handelt sich ja schließlich um ein Erbe und nicht um eine Lohnzahlung an meine Frau. Ich hoffe, Sie können uns weiterhelfen.
1 Antwort
Natürlich ist alles richtig.
Sie hat schließlich einen zweiten Arbeitslohn erhalten, rutscht somit in der Progression höher und muss deswegen prozentual mehr Steuern zahlen.
Das Erbe ist eben der zweite Arbeitslohn, der natürlich als Versorgungsbezüge auch zu versteuern ist.
Wenn sie ein vermietetes Hausn geerbt hätte müsste sie ja auch die Mieteinnahmen daraus versteuern.
Vielleicht sollte man den Fragesteller noch darauf hinweisen, dass für die Verstorbene für das Jahr der Auszahlung eine Einkommenssteuererklärung eingereicht werden kann und daß diese Auszahlung absolut nichts in der Einkommenssteuererklärung seiner Ehefrau zu suchen hat. Sollte der Arbeitgeber der Verstorbenen wirklich den Fehler gemacht und die Einmalzahlung als Leistung der Ehefrau des Fragestellers steuerlich zu behandeln, dann muß man ihn auf diesen Fehler aufmerksam machen.
Das Problem war, dass meine Schwiegermutter durch den Renteneintritt Anspruch auf die Kapitalauszahlung erhielt aber noch vor der Auszahlung verstarb. Ihr Arbeitgeber hatte somit keinen Empfänger für die Auszahlung und wandte sich an die Erben.
Dann haben die Erben den Fehler begangen; sie hätten die Daten für die Verstorbene angeben müssen oder wenigstens die Daten für die Erbengemeinschaft dem Arbeitgeber geben müssen.
Nein, eine Tote bekommt nichts ausgezahlt und der Arbeitgeber kann nur an eine Person auszahlen. Kommt in der Praxis gar nicht sooo selten vor.
Das ist nicht richtig, snoopy, Tote bekommen nichts ausgezahlt.
nein snoopy, ein Arbeitgeber kann keinen Lohn an eine Erbengemeinschaft auszahlen
Vielen Dank. Ich habe noch eine weitere Frage: Der ehemalige Arbeitgeber meiner verstorbenen Schwiegermutter konnte die Auszahlung nicht teilen. Somit musste meine Frau die Hälfte dieser Kapitalauszahlung ihrer Schwester, die ja auch Erbin ist, überweisen. Wie kann man diesen Umstand denn bei der Steuererklärung berücksichtigen?
Dann muss man den erhaltenen Bruttoarbeitslohn und die einbehaltene Lohnsteuer halbieren und diese halben Beträge in eure Steuererklärung eintragen. Da ist es aber unbedingt erforderlich dieses in einem Begleitschreiben zu erläutern, am besten mit einer Kopie des Testaments/Erbscheins und Name, Anschrift und Steuernummer der Schwester, damit das für die Schwester zuständige Finanzamt die jeweils andere Hälfte bei der Schwester ansetzt. Das wird euer Finanzamt dann dem anderen Finanzamt mitteilen.
Vielen Dank für die enorm schnelle und sehr hilfreiche Antwort!
Guten abend Petz, Du hast das bestimmt schon mal gehabt, oder recherchiert, aber liegt die Bezugsberechtigung für die Betriebsrente nicht bei der Mutter und müsste für die abgerechnet und versteuert werden und die Tochter erbt dann das Geld, was übrig blieb?
Das Gehalt, was Jemand der verstierbt/verstarb noch vom AG bekommt, wird doch auch noch für den abgerechnet.