Was ist der Unterschied zwischen freiwilligen und erzwungenen stillen Rücklagen?
Hallo liebe Gemeinschaft,
den Unterschied zwischen freiwilligen und der gesetzlichen Rücklagen bei der offenen Selbstfinanzierung kenn ich schon.
1. gesetzlich erzwungen: §150 (2) AktG sind AG’s verpflichtet, gesetzliche Rücklagen in Höhe von mindestens 5% des Jahresüberschusses zu bilden, bis die gesetzlichen Rücklagen und die Kapitalrücklagen 10% des gezeichneten Kapitals ausmachen
2. freiwillig veranlasste Rücklagen: $58 AktG können unternehmen bis zu 50% des Jahresüberschusse in andere, freiwillige Rücklagen stecken.
--> Aber wie ist es bei der stillen Selbstfinanzierung? Gibt es hier auch die Unterscheidung zwischen freiwilligen und gesetzlich erzwungenen Rücklagen?
--> Stille Selbstfinanzierung entsteht durch die Unterbewertung von Aktiva und die Überbewertung von Passiva, also durch die Differenz von bilanzieller und kalkulatorischer Abschreibung.
--> Aber ist diese nicht immer freiwillig (man kann die Bewertungsuntergrenze ansetzen und man hat das Wahlrecht, ob man die Verwaltungsgemeinkosten aktiviert oder nicht).
Eine Erläuterung mit Beispielen wäre schön und hilfreich.
Danke für eure Beiträge.
Liebe/r fichtlrei,
finanzfrage.net ist eine Ratgeber-Plattform und Fragen zu Hausaufgaben passen nicht zu diesem Grundgedanken. Hausaufgabenfragen sind nur dann erlaubt, wenn sie über eine einfache Wiedergabe der Aufgabe hinausgehen. Zunächst sollte man aber immer versuchen, die Hausaufgaben allein zu bewältigen. Wenn Du einen Rat suchst, bist Du hier an der richtigen Stelle.
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Vielen Dank für Dein Verständnis!
Herzliche Grüße
Ria vom finanzfrage.net-Support
2 Antworten
Hi, nicht dein ernst, oder ? ...lach
ich antworte jetzt per Handy, kann dir deshalb irgendwie nicht direkt auf deinen " Kommentar" antworten. Egal......
Also bezogen auf mein " Familien Unternehmen "
Freiwillige Rücklagen :
sind Rücklagen/ Ersparnisse, die für alle schönen Dinge ( hier des Familienlebens) freiwillig zurück gelegt oder angespart werden müssen
wie z.B. Urlaub, Auto, Kleidung, Kino, Theater, Handy .....usw.
Erzwungene Rücklagen:
sind Rücklagen/Ersparnisse für Ausgaben deren Ausmaß nicht immer vorhersehbar sind, sich aber manchmal unverhofft einstellen können. Dennoch müssen diese für einen funktionierenden Haushalt immer im Auge behalten werden.
wie z.B. Autoreparaturen, Nebenkostennachzahlungen, Energieendabrechnung, Steuernachzahlungen.......eben alle unangenehmeren Kosten, die aber sein müssen !
Da müssen Freiwillige Rücklagen oftmals drunter leiden und für Erzwungene Rücklagen herhalten. Urlaub fällt u.U. aus ! :-(
Stichwort private " Insolvenz "
konnte dir nun geholfen werden ? ;-)
Ich könnte dir diese Begriffe nur am Beispiel, wie führe ich erfolgreich mein kleines Familienunternehmens, erklären.
Dabei zumindest, sind mir diese Begriffe der freiwilligen und erzwungenen stillen Rücklagen schon mal nicht fremd.
;-))