Bei der Erwerbsminderungsrente gibt es zwei unterschiedliche Gebiete.
Einmal geht es um den Hinzuverdienst.
Verdient man über die 450 Euro monatlich, wird die Rente je nach Verdiensthöhe um einen bestimmten Anteil gekürzt oder gar nicht gezahlt.
Wenn du also mehr als die 450 Euro erarbeitest, wird die Rente entsprechend gekürzt und wieder neu berechnet, sobald du weniger verdienst und das der Rentenversicherung auch mitteilst.
Dann geht es um die medizinische Einschätzung.
Ist die Rentenversicherung der Meinung, du könntest aus gesundheitlichen Gründen nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten, liegt eine volle Erwerbsminderung vor. Liegt deine Leistungsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden, bist du teilweise erwerbsgemindert.
Diese Einschätzung wird überprüft, wenn du während des Rentenbezugs wieder regelmäßig mehr als 3 Stunden am Tag arbeitest.
Ein Versuch, wieder voll zu arbeiten, wird den Rentenanspruch nicht sofort erlöschen lassen, sondern führt nur dazu, dass die Rente aufgrund der Hinzuverdienstgrenzen nur zum Teil oder gar nicht mehr gezahlt wird.
Man will ja niemanden dran hindern, auszuprobieren, ob man noch arbeiten kann.
Da es vielerlei Ausgestaltungen gibt, solltest du die Frage am besten in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung klären oder dir eine schriftliche Antwort erbitten, indem du schreibst: Ich hätte die Möglichkeit, ........(deine Idee beschreiben). Wie wirkt sich das auf meine Rente aus?