werden bei einer Scheidung auch die Renovierungskosten für ein Haus mit angerechnet?
1 Antwort
Ohne Details keine vernünftigen Antworten.
Normalerweise wird der Verkehrswert des Hauses herangezogen um im Scheidungsfall eine Wertbestimmung des geneinsamen Eigentums vorzunehmen. Der Verkehrswert kann durch einen Gutachter ermittelt werden.
Welche Renovierungskosten in die Immobilie eingebracht wurden spielt normalerweise keine Rolle, wenn die Renovierung während der Ehezeit stattgefunden hat und die normale Zugewinngemeinschaft gegeben war.