Wer zahlt Gerichtskosten, wenn ein gerichtlicher Vergleich zustande kommt?
Bleiben diese Kosten dann am Kläger hängen, oder werden die auch geteilt? Weiß das zufällig jemand?
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Bei vergleichen werden die geteilt. Entweder (normalfall) jeder seine eigenen Anwaltskosten udn Gerichtskosten 50:50, sonst, wenn also der Vergleich nciht auf etwa 50:50 heraus läuft, sondern der Beklagte z. B. 80 % zahlen muss, oder eben nur 25 % , dann werden die Kosten entsprechend im gleichen Verhältnis geteilt.