Arbeitszeiten reduzieren?
Guten Morgen,
ich hab da mal ein dringendes Anliegen.
Ich bin seit 2017 bei einer Reinigungsfirma als Teilzeitkraft beschäftigt also sozialversicherungspflichtig.
Ich hatte bis Juni 15 Stunden wöchentlich, ab da ist ein Teil meiner Arbeit weggefallen weil das Projekt an eine andere Firma gegangen ist und mein Chef hat mir einen anderen Teil dazu gegeben damit ich wieder auf meine 15 Stunden komme.
Soweit so gut...
Gestern kam er zu mir und drückte mir einen Brief in die Hand und meinte ab Januar 2022 würden sich meine Arbeitsstunden reduzieren, da er den Teil den er mir im Juni dazu gegeben hatte wieder wegnehmen müsse, da die Dame die dort vorher gearbeitet hat lange krank war und nun wieder da wäre und ihr dieser Arbeitsbereich wieder zustehe.
Ich war erstmal perplex und wusste garnicht was ich antworten sollte. Als ich den Brief öffnete sah ich das reduzieren in dem Fall zuviel des guten waren, denn ich habe laut der neuen Aufstellung meines Chefs noch 8,75 Stunden die Woche ab Januar 2022, was ja nurnoch ein Minijob ist. In dem Schreiben steht auch nur ganz formlos:
Sehr geehrte Frau .....
auf Grund der Umstellung bzw. Aufteilung der zu reinigenden Flächen, ergeben sich für Sie ab 01.01.2022, folgende Arbeitszeiten.
Siehe beigefügte Aufstellung.
Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll? Ist es überhaupt rechtens das er mir ohne eigentliche Begründung die Arbeitszeit kürzt ohne das ich mir was zu Schulden hab kommen lassen?
Und muss er dafür nicht erstmal den Teilzeitvertrag kündigen oder wenigstens ändern?
Ich habe nebenbei noch einen Minijob was mein Chef auch weiß, deshalb kann ich bei Ihm garnicht auf Minijobbasis arbeiten und möchte dies auch nicht da ich ja nicht mehr versichert wäre.
Für Antworten und Hilfen wäre ich echt dankbar.
1 Antwort
Und muss er dafür nicht erstmal den Teilzeitvertrag kündigen oder wenigstens ändern?
Dein AG kann nicht einseitig Deine wöchentlichen Arbeitszeiten in diesem Umfang reduzieren .... das bedürfte einer Änderungskündigung.
Zudem - selbst bei einer Änderungskündigung wären die regulären Kündigungsfristen einzuhalten ( siehe z.B. § 622 BGB )
Ich würde jetzt bis zum 20.12. "stillhalten" und dann auf dieses Schreiben reagieren - denn dann wäre der früheste (Änderungs-)Kündigungstermin zum 31.1.2022.
Ja so in etwa hab ich mir das auch gedacht. Und wie wäre es jetzt wirklich im Fall des Falles? Den Änderungsvertrag zum Minijob könnte ich ja nicht annehmen da ich wie schon geschrieben schon einen Minijob nebenbei habe. Wenn ich den Änderungsvertrag nun nicht annehme ist es dann wie eine Arbeitsverweigerung? Würde das zählen wie wenn ich Kündige? Denn im Falle der Kündigung müsste ich erstmal zum Arbeitsamt damit ich zumindest versichert wäre bis ich was neues habe? Könnte ich dadurch eine Sperre riskieren?