Arbeitszeiten reduzieren?

1 Antwort

Und muss er dafür nicht erstmal den Teilzeitvertrag kündigen oder wenigstens ändern?

Dein AG kann nicht einseitig Deine wöchentlichen Arbeitszeiten in diesem Umfang reduzieren .... das bedürfte einer Änderungskündigung.

Zudem - selbst bei einer Änderungskündigung wären die regulären Kündigungsfristen einzuhalten ( siehe z.B. § 622 BGB )

Ich würde jetzt bis zum 20.12. "stillhalten" und dann auf dieses Schreiben reagieren - denn dann wäre der früheste (Änderungs-)Kündigungstermin zum 31.1.2022.


Babychika1987 
Beitragsersteller
 10.12.2021, 10:41

Ja so in etwa hab ich mir das auch gedacht. Und wie wäre es jetzt wirklich im Fall des Falles? Den Änderungsvertrag zum Minijob könnte ich ja nicht annehmen da ich wie schon geschrieben schon einen Minijob nebenbei habe. Wenn ich den Änderungsvertrag nun nicht annehme ist es dann wie eine Arbeitsverweigerung? Würde das zählen wie wenn ich Kündige? Denn im Falle der Kündigung müsste ich erstmal zum Arbeitsamt damit ich zumindest versichert wäre bis ich was neues habe? Könnte ich dadurch eine Sperre riskieren?