Wenn Schuldhaftentlassung vorliegt, muss dann auch Pfandfreigabe erfolgen?
Eltern und Kinder haben zwei Grundstücke mit je einem Haus und einer Garage bebaut. Es liefen zwei Darlehen bei zwei Banken, die von allen vieren unterschrieben wurden. Die Kinder verkaufen das Haus ohne Garagenteilgrundstück, das durch Teilung nach Verkauf neu entstand. Der Gesamte Verkaufserlös geht an beide Banken. Die Kinder werden aus der Schuldhaft entlassen. Nun möchten die Kinder neu bauen und brauchten das Teilgrundstück als Pfandrecht für die neue Finanzierung, aber die Bank, die noch das Darlehen der Eltern hält weigert sich das Pfandrecht frei zu geben, obwohl die Kinder nichts mehr damit zu tun haben. Ist das so Rechtend oder was könnten die Kinder tun um eine Löschungsbewilligung zu bekommen. Vielen Dank
2 Antworten
Hexerei:
Zu unterscheiden sind
die persönliche (gesamtschuldnersche) Haftung der Miteigentümer
von der dinglichen (durch Gesamt-Grundschulden grundbuchlich) gesicherten Haftung für alle Forderungen der Banken.
Reichen der aktuelle Verkehrswert der Immobilie der Eltern und ihre Bonität allein nicht aus, um die restl. Forderungen der Banken ordnungsgemäß zu sichern, besteht die Weigerung, Lösungsbewilligung zu erteilen, im Grunde zu Recht, es sei denn, es liegt eindeutig eine Übersicherung vor.
Die Kinder hätten zumindest eine Teillöschung verlangen können.
Briefentwurf: Empfänger Bankvorstand
"Infolge der Teiltilgung der Forderung besteht für den Rest von rd. 98 000 € eine ausreichende, ja erstklassische dingliche Sicherheit durch das in der Pfandhaft verbleibende Grundstück (... nähere Beschreibung des elterl. Objekts).
Ihre Sicherheitsbelange sind ausreichend gewahrt, zumal die Restforderung nicht einmal ein Viertel des Objektwerts von ca. 400.000 € ausmacht.
Wir bitten nochmals, die Pfandfreigabe zu erteilen."
Viel Erfolg!
Vielen vielen lieben Dank. Ich probiere es gleich Montag. Ergebnis gebe ich bekannt. DANKESCHÖN
Auf meine Anfrage an die Bank, wie sich die 150,00 Euro zusammensetzen, hat man netterweise auf die Bearbeitungsgebühr verzichtet. Ich dachte immer, man kann nur auf etwas verzichten, was einem auch zusteht. Nun liegt die notarielle Urkunde vor, mit der ich zum Grundbuchamt kann. Herzlichen Dank noch mal für den guten Tip.
Sehr selten folgen Reaktionen auf Empfehlungen. Umsomehr freue ich mich über den Pfandentlassungs-Erfolg.
Die Frage kann man nicht wirklich beantworten, denn dazu müsste man die Immobilien (insbesonder deren Wert), Darlehensverträge und Grundbücher einsehen /prüfen.
Grundsätzlich kann man Banken zur Pfandhaftentlassung zwingen, wenn eine deutliche Übersicherung der bestehen Darlehen vorliegt.
Da es sich hier um eine sehr individuelle Rechtsfrage handelt, empfehle ich den Gang zu einem Fachanwalt/Fachanwältin. Derartig individuelle Rechtsfragen können (dürfen) in einem Forum wie diesem nicht beantwortet werden. Und niemand, der sich wirklich auskennt, wird derartige Fragen hier tatsächlich beantworten.
Wie kan man die Bank zwingen. Der VW liegt bei 400.000 die Restschuld bei aktuell 98.000. Also doch klare Übersicherung. Danke für Ihre Hilfe
Nun der aktuelle VW dürfte bei 400.000 liegen, die Restschuld aktuell bei 98.000. also durchaus Übersichten. Was können die Kinder nun unternehmen ?