Schaden im Badezimmer
Hallo zusammen, in unserer Mietwohnung ist gestern Nachmittag während unserer Abwesenheit, das Waschbecken von der Wand im Badezimmer gefallen, unser Vermieter behaupet, das es unser Sohn gewesen sei, den er gehört habe, dieser ist allerdings erst ca. 30 Minuten nach dem unser Vermieter den Knall gehört hat mit einem Freund zusammen Heim gekommen. Unser Vermieter sagte das wir für den Schaden aufkommen müssten. Nun zu der Frage. Hat unser Vermieter recht und wir müssen für das Waschbecken welches von alleine (evtl durch alterserscheinungen) von der Wand gefallen ist bezahlen? Oder ist es Sache der Vermieters diese Reperaturkosten zu übernehmen? Des weiteren behaupete unser Vermieter, wenn wir den Schaden bezahlen müssten wir auch seinen Handwerker dafür beauftragen. Meiner Meinung nach, dürfen wir schon selbst entscheiden welche Firma wir zu Instandsetzung des Schadens beauftragen.
Im vorraus vielen Dank für eure Hilfe.
4 Antworten
Waschbecken fallen nicht von selber von der Wand, es sei denn sie sind unsachgemäß befestigt. Klar das der Vermieter das nicht mit macht. Sicherlich dürft Ihr den Handwerker aussuchen und selbst zahlen.
Steinzeug und Keramik müssen nicht unbeding in dem Moment zu Bruch gehen, wo man sie "unsanft" behandelt.
Geht einmal davon aus, dass Ihr den Schaden selbst verursacht habt indem Ihr Druck auf das Waschbecken ausgeübt habt oder etwas Hartes hineingefallen ist. Dann entsteht ein Mikroriss der sich möglicherweise erst nach Stunden oder Tagen so vergrößert, dass das Waschbecken herunterfällt.
Daher ist es das einfachste diesen Schaden seiner Haftpflicht zu melden und über die abzurechnen. Den Handwerker wählt man natürlich selbst aus.
Der Vermieter muss angesichts Deiner zusätzlichen Information Euch die Beschädigung des Waschbeckens nachweisen. Dies könnte z. B. dadurch geschehen, dass auf dem Rand der abgefallenen Waschschüssel sich noch Farbreste von Eurem Haarfön befinden (ist schon mit etwas Kriminalistik verbunden). Ansonsten ist von einem Materialfehler auszugehen, für den der Vermieter - auch wenn er ihn nicht verschuldet hat - einzustehen hat und ihn auf seine Kosten beseitigen lassen muss. Der Abriss kann auch durch einen Montagefehler entstanden sein, weil die Befestigungsschrauben zu fest angezogen wurden und dadurch das Waschbecken unter Spannung stand (evtl. auch ein Bogen in der Wand zur Spannung führte).
Wie kommst Du denn darauf, dass Du dennoch den Handwerker beauftragen mußt? Dies ist allein Sache des Vermieters, denn sonst bleibst Du auf den Kosten sitzen. Ersatzvornahme ist erst angesagt, wenn der Vermieter die Reparatur nicht durchführt und die diesbezügliche Frist für die angedrohte Ersatzvornahme verstreichen läßt. Erst danach könnt Ihr einen Handwerker beauftragen und - wie angedroht - die Kosten von der Kaltmiete kürzen.
Wenn deine aussage stimmt lässt sich ja doch sicher irgendwie beweisen wo alle leute zur zeit des missgeschicks waren.
Wenn das waschbecken unsachgemäß befestigt wurde, lasst euch dies von einem Gutachter bestätigen. Ich würde bei solchen Sachen mit einem Anwalt reden.
Wer die Musik bestellt der zahlt auch dafür, mal bildlich gesprochen. Ich glaube auch nicht das ein Waschbecken ohne äussere Einflüsse von der Wand fällt. weiterhin wäre zu prüfen ob ein eventueller Versicherungsfall vorliegt.
Ich weiß auch das, dass sehr komisch klingt, aber es ist Tatsache, das WB ist an der Rückwand komplett gerissen, als wenn schon ein Riss daran war. Die Halterungen sind noch fest in der Wand. Ich will ja auch nich wissen ob er es mitmachen will, sondern ob er zahlen muss, oder wir?