ich sehe es genauso. wenn du nach vorschrift heizt und es dann trotzdem zu dieser misere kommt, bist nicht du sondern der vermieter verantwortlich.

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wenn du den garten vertraglich nutzen darfst, dann darfst du da auch ein beet anlegen. wenn du sicher gehen willst, würde ich den vermieter vorher nochmal darüber informieren, dass du ein beet anlegst und ihm auch erklären, welche blumen, pflanzen etc du auswählst. dann ist er über jedes detail informiert. ich hatte einen ähnlichen fall. ich durfte auch den garten nutzen, wusste aber nicht, ob der vermieter dann auch für die gartengerätschaften und gartenmöbel zahlen muss oder ich dass alles anschaffen muss. ich habe dann mit ihm verhandelt und er hat dann einen teil davon bezahlt. aber das ist dann verhandlungssache. mein vermieter war da sehr kulant . =)

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ich würde meinem vorredner recht geben. wenn vertraglich nichts festgelegt sit, so könnt ihr im garten was machen, müsst es aber nciht. daher müsst ihr dann auch die gerätschaften bezahlen, falls ihr was im garten machen wollt. dafür gehören sie euch dann auch. manchmal kann man mit dem vermieter aber eien übereinkunft abschließen. dafür, dass ihr euch freiwillig um den garten kümmert, zahlt ereuch einen teil der gerätschaften. ich würde bei ihm mal nachfragen .

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soweit ich weiß, kostet das in einem schadensfall dann richtig, weil der fahrer nicht im versicherunngsschutzblrief eingetragen ist. er ist zwar dann bei seiner versicherung versichert, aber nciht in deiner. heißt draufzahlen!

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hallo, googel doch mal. da gibt es dann einen stromtarifrechner. da kannst du deinen verbrauch etc eingeben und dann wird errechnet, ob es was günstigeres als deinen bisherigen anbieter gibt. von vorrauszahlungen halte ich nichts und auch der verbraucherschutz warnt regelmäßig davor. leider wirken diese tarife immer auf den ersten blick am günstigsten, aber die vorrauszahlungen sind erstens happig und zweitens birgt es das risiko, dass der anbieter pleite geht und du dien vorrausgezahltes geld nie wieder siehst. den strom ebenso nicht. dies ist in jüngster zeit häufiger auch passiert. also lieber lassen!

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wenn durch die adress der anbieter trotzdem erreicht wird, dann gilt die kündigung. ansonsten erhälst du den brief ja zurück und kannst es ihn dann nochmal an die neue adresse schicken.

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