wasserleitungen vom nachbarn auf unserem grundstück
hallo zusammen ich habe noch eine kurze frage wir wollten entlang unserem haus eine drainage verlegen und unsere nachbarin sagt uns auf einmal das wir kein recht dazu haben weil ihre wasserleitung an unserem haus entlang verlaufen und wir sie beschädigen können . im grundbuch steht davon nichts drin und der vorbesitzer hatte uns auch nichts davon erwänt. was sollen wir jetzt am besten machen,wir haben wegen dieser drainage so viele probleme mit der nachbarin bekommen,aber sie ist sehr wichtig damit unser keller trocken bleibt, wir sind echt am verzweifeln vielen dank für eure antworten
2 Antworten
Normalerweise sind solche Abhängigkeiten als Grunddienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen. Dies betrifft insbesondere Wege- und Leitungsrechte.
Gäbe es also einen Defekt an der Wasserleitung des Nachbarn, so müsstet Ihr damit rechnen, daß auch auf Eurem Grundstück die Wasserleitung zu reparieren ist. Das ist natürlich mit Unannehmlichkeiten verbunden, weshalb man solche Dinge am besten vermeidet.
Die Tatsache, daß eine Wasserleitung des Nachbarn durch Euer Grundstück läuft, verhindert jedoch nicht, daß Ihr erforderliche Baumaßnahmen durchführen könnt. Die Befürchtung des Nachbarn, die Leitung könnte beschädigt werden, muss natürlich berücksichtigt werden - das gilt aber für alle Leitungen, die durch Euer Grundstück gehen. Schäden gehen zu Lasten des jeweiligen Handwerkers oder Tiefbauers, der diese hervorruft.
Daher sehe ich keinen Grund, warum das nicht von Euch einfach so beauftragt und durchgeführt werden kann.
Ähnlich gelagert ist die Sache mit dem Thema der Durchfahrt (Deine frühere Frage). Wenn die Durchfahrt öffentlicher Grund ist und so nah am Haus vorbeiführt, daß sie von Baumaßnahmen betroffen wäre, ist vom zuständigen Bauamt eine Genehmigung zur zeitweisen Sperrung einzuholen. Gehört das Grundstück den Nachbarn, so ist im Falle einer notwendigen Baumaßnahme diese auch durchführbar. Die Nachbarn müssen das dulden, wenn Ihr die Kosten für die Wiederherstellung der Durchfahrt übernehmt. Gehört das Grundstück Euch und die Nachbarn haben nur ein Wegerecht, so kann dies aufgrund der Baumaßnahmen problemlos zeitweise eingeschränkt werden.
In jedem Fall ist das lokale Bauamt eine gute Anlaufstelle für Fragen dieser Art. So ist auch das Bauamt über mögliche Beschwerden der Nachbarn schon informiert ;-)
Dann sollte die Drainage in der geplanten Form möglich sein, wobei der Termin ggf. mit den Nachbarn abgestimmt werden sollte. Diese können ihn jedoch nicht beliebig verschieben... auch hier sind Grenzen gesetzt.
Die letztliche Antwort wird massgeblich durch das jeweilige Nachbarschaftsrecht des betreffenden Bundeslandes bestimmt. Möglicherweise steht dieses Leitungsrecht als "Aktivvermerk" im Grundbuch der Nachbarin und offenbar nicht in Deinem. Siehe hierzu: http://de.wikipedia.org/wiki/Leitungsrecht
Wegen dieses Lokalbezuges ist ein örtlicher Anwalt für Nachbarschaftsrecht vorzugsweise einzuschalten.
Das Nachbarschaftsrecht zielt auf nachbarschaftlichen Frieden ab. Euer Interesse an einer wirkungsvollen Drainage hat also Rücksicht auf das - vermutlich rechtmäßige - Leitungsrecht zunehmen. Dies muss Eure Nachbarin auch so dulden. Aber zunächst muss sie ihr Leitungsrecht nachweisen.
Grunddienstbarkeiten stehen immer als Vermerk im belasteten Grundstück.
von grunddienstbarkeiten steht im grundbuch absolut nichts drin auch im kaufvertag nicht. vielen dank
vielen dank nochmal also die durchfahrt gehört laut grundbucheintrag zur hälfte uns und zur hälfte der nachbarin und über grunddienstbarkeiten im grundbuch steht nichts drin ich habe grad nochmal geschaut