Häufig bieten die Rechtsschutzversicherungen inzwischen eine kostenlose telefonische Rechtsberatung an. Bei den meisten werden dabei auch sonst nicht versicherte Fälle übernommen (z.B. nicht versicherte und nicht versicherbare Angelegenheiten. Allerdings kann man dann den Fall auch nur telefonisch schildern, Unterlagen etc. werden nicht eingesehen/bewertet. Aber du kannst dir zumindest eine Auskunft holen, ob sich ggf. ein weiteres Vorgehen auf eigene Kosten lohnt.

Ruf einfach bei deiner Versicherung an.

...zur Antwort

Bestattungskosten können unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Allerdings müssen die Kosten der Bestattung erst vom Nachlass des Erblassers abgezogen werden. Sollte der Nachlass höher als die Bestattungskosten sein, ist ein Abzug nicht mehr möglich. Auch die Auszahlung einer Sterbegeldversicherung mindert die Bestattungskosten.

Außerdem muss es sich um die Bestattung eines nahen Verwandten handeln.

Wenn das alles zutrifft, können die nachgewiesenen Kosten (also Rechnungen mit einreichen) als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Es wird jedoch die zumutbaren Eigenbelastung abgezogen.

...zur Antwort

Natürlich kannst du einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Das ist auch gar nicht so schwer und wie das funktioniert, schrieb ja schon Charli.

Vorher solltest du dir aber wirklich bewusst sein, ob du beweisen kannst, dass dein Ex-Freund bei dir Schulden hat. Wie du schreibst kannst du bisher nur beweisen, dass du einen Teil der Miete gezahlt hast und das für den offenen Teil das Guthaben der Nebenkostenabrechnung einbehalten wurde. Das beweist streng genommen nur, dass du deinen Mietverpflichtungen nicht ordentlich nachgekommen bist. Um darzustellen, dass dein Ex-Freund seinen Anteil nicht gezahlt hat, müsstest du eine Vereinbarung vorlegen oder z.B. mittels Zeugen nachweisen können, wie die Aufteilung der Kosten bei euch intern geregelt war. Wenn du das nicht hast, sieht die Beweislage nicht sehr gut aus.

Was kannst du also machen? Ein Mahnbescheid kostet dich erst mal Geld, dass du auslegen musst. Wenn er Widerspruch einlegt, musst du klagen. Da kommen weitere Kosten auf dich zu. Vielleicht kannst du es ja versuchen, mit ihm eine Ratenzahlung zu vereinbaren, z.B. jeden Monat 40 EUR. Dann hast du das Geld wahrscheinlich sicherer und schneller, als auf die "harte Tour".

...zur Antwort

Kapitalerträge von Kindern sind in den Sparer-Pauschbetrag der Eltern nicht einzurechnen. Für Geld, dass den minderjährigen Kindern gehört, können die Eltern jeweils einen gesonderter Freistellungsauftrag bis zur gesetzlichen Höchstgrenze erteilt. Diese (also pro Kind) sind jeweils von allen gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben.

Zu achten ist darauf, dass die Schenkungen im Rahmen der Freibeträge bleiben und das Geld ja dann auch den Kindern gehört und ggf. dann mal irgendwelche Fragen dazu von den Kindern kommen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.