Prinzipiell sagt diese Klausel "nur", dass du mit dieser Rechtsschutzversicherung nicht gegen die Rechtsschutzversicherungsgesellschaft vorgehen kannst. Also z.B, sie lehnen eine Schadenregulierung ab und du willst dagegen klagen. Das hat also mit der Haftpflicht nichts zu tun. Und es ist auch möglich, gegen die Haftpflicht vorzugehen, wenn der Rechtsschutz im gleichen Konzern ist. Offiziell wird man dir immer bestätigen, dass es da keine Interessenskonflikte gibt.
Dennoch empfehlen viele, den Rechtsschutz bei einem anderen Versicherer zu machen, damit das gar nicht erst zum Problem werden kann. Es gibt auch Anbieter, die unabhängig sind, also die nur Rechtsschutz haben und keinem Konzern angehören. Da bist du dann auf der sicheren Seite.