Wer ist Ansprechpartner: Hausverwaltung, Hausmeister oder Vermieter?
Habe den neuen Mieter die Wohnung gezeigt und denen auch gesagt, daß es einen Hausmeister und eine Hausverwaltung gibt, die in den Nebenkosten mit umgelegt werden. Seine Frage war: An wen wendet er sich, wenn er irgendwelche Fragen oder Probleme hat? An den Hausmeister direkt oder an die Hausverwaltung oder geht das alles über den Vermieter? Nur mal als Beispiel: Tiefgaragenzufahrt ist im Winter nicht genügend gestreut. Es gibt natürlich auch noch andere Probleme. Wer kann helfen?
2 Antworten
Vertragspartner für den Mieter ist der Vermieter, der darf natürlich delegieren.
Und per Hausordnung und Aushang kann man auch die Kompetenzen verteilen und den Mietern mitteilen.
Erster Ansprechpartner ist der Hausmeister. Er ist mit Behebung von Schäden oder Störungen ja ausdrücklich beauftrag und wird ggf. weitere Maßnahmen veranlassen.
Der Vermieter will keinesfalls angesprochen werden, dafür bezahlt er schließlich seine Hausverwaltung (deren Tatigkeit der Vermieter grds. nicht über die BK umlegen darf!).
Die Hausverwaltung wäre nur in Abrechnungs- oder Mietvertragsfragen Ansprechpartner oder bei Untätigkeit des Hausmeisters über den Fortbestand des Mangels zu informieren - sie haftet ja dem Eigemtümer gegenüber.
G imager761